Heftige Regenfälle am ersten Juni-Wochenende 2024 haben zu Überschwemmungen in vielen Teilen des Landkreises Göppingen geführt. Zwei Gewitterzellen über Uhingen und Holzhausen am späten Abend des 2. Juni sorgten für zahlreiche vollgelaufene Keller. Das Wasser richtete in vielen Gebäuden Schäden an vor allem in Kellern gelagerten Gegenständen und der Gebäudesubstanz an.
Spenden für Betroffene
Mehrere Spendenaktionen laufen im Kreis Göppingen und der Stadt Uhingen, um den Betroffenen zu helfen. Als Nachweis der Spende, also einer Spendenbescheinigung, gilt die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Nachweis der Zuwendung also der Kontoauszug oder ein Ausdruck vom Online-Banking). Ein Überblick über die Hochwasserhilfe für Härtefälle:
Bürgerstiftung Stadt Uhingen
- Auch die Stadt Uhingen unterstützt Betroffene finanziell mit einer Hochwasserhilfe. Spenden sind auch über die Bürgerstiftung der Stadt Uhingen möglich:
Kreissparkasse Göppingen
IBAN: DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC: GOPSDE6GXXX
Betreff: Hochwasser 2024
Spendenaktionen des Landkreises
- Der Landkreis Göppingen unterstützt zwei Initiativen mit zwei Spendenkonten. Dazu gibt es hier weitere Infos: Hochwasserhilfe Landkreis
Um den Betroffenen zu helfen, zählt jede noch so kleine Summe. Überweisungen sind möglich auf diese Konten:
Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:
Landkreis Göppingen
THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen
DE67 6105 0000 0049 1497 57
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe
Außerdem gibt es eine gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:
Spendenkonto Hochwasser
DE72 6025 0010 0015 2229 14
Verwendungszweck: Spende
Hochwasserhilfe beantragen
Um finanzielle Unterstützung durch eine der drei Spenden-Aktionen zu beantragen, müssen entsprechende Antragsformulare ausgefüllt und an die Stadt Uhingen übermittelt werden.
Voraussetzungen für Auszahlung
Sowohl bei der Hochwasserhilfe der Bürgerstiftung als auch denen des Landkreises wird die Bedürftigkeit nach diversen Kriterien geprüft (steht in den Anträgen). Vorassetzung ist unter anderem, dass
- keine Sofortleistungen Dritter beantragt oder erhalten wurde.
- dass die Spende nicht mehrfach beantragt wurde.
- dass die im Antrag erfolgten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten und dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und nichts verschwiegen wurde.