Informationen zu Bodenrichtwerten gibt es beim gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Uhingen und der Stadt Göppingen, der seinen Dienstsitz bei der Stadt Göppingen hat. Der Gutachterausschuss beschließt die Bodenrichtwerte und die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten.
Die Gebühren des Gemeinsamen Gutachterausschusses bemessen sich nach den Gebührensatzungen der Stadt Göppingen.
Für alle Anfragen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Gutachterausschuss stehen Ihnen die dortigen Kollegen zur Verfügung.
Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Biren-bach, Börtlingen, Dürnau, Eislingen, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschenbeuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in Verbin-dung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Bau-gesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2025 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachteraus-schussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.
Den Bodenrichtwert für den Stichtag 01.01.2025 für Ihr Grundstück finden Sie im Internet:
Bodenrichtwert abrufen
Der Gutachterausschuss besteht aus drei anerkannten Gutachtern aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft, Finanzwelt und der Baubranche. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die den Ausschuss bei seinen Aufgaben unterstützt. Weitere Informationen wie die Mitglieder und Sprechzeiten und weitere Details des gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Stadt Göppingen finden sich bei der Stadt Göppingen im Internet:
Telefon: (07161) 650-7110