Der Gemeinderat der Stadt Uhingen hat am 23.02.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hofäcker, 2. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen. In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Hofäcker, 2. Änderung“ sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Holzhausen an der Ecke Einfeldstraße, Hofäckerstraße und Adelberger Straße. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 386/25 und 386/10. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 23.02.2024 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:

 

Ziele und Zwecke der Planung 

Der Bebauungsplan „Hofäcker“ setzt auf dem Flst. Nr. 386/10 ein Baufenster fest, das sich eng an der bestehenden Bebauung orientiert. Durch die Ausdehnung der Baugrenzen insbesondere im nördlichen Grundstücksbereich soll eine zusätzliche Bebauungsmöglichkeit geschaffen werden. 

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 
 

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) 

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 25.03.2024 bis einschließlich zum 26.04.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht. Die genannten Unterlagen können außerdem ab 25.03.2024 unter beim Planungsbüro mquadrat eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse info@uhingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab unter der Telefonnummer  (07161) 9380-124 zu vereinbaren. 

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Uhingen, Kirchstraße 2, 73066 Uhingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Uhingen, den 16.03.2024
 
                                                                 
Wittlinger
Bürgermeister