Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats am 29.09.2023
Antrag zur Tagesordnung
Zu Beginn der Sitzung stellte die SPD-Fraktion den Antrag, den Tagesordnungspunkt „Bebauungsplan „Im Dobel Nord“ – Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss“ zur Vorberatung in den Technischen Auschuss zu verweisen, um über die Einsprüche ausführlich und ausgiebig zu diskutieren. Gemäß der Hauptsatzung ist dies auf Antrag einer Fraktion ohne weitere Beschlussfassung über diesen Antrag im Gemeinderat möglich. Der geplante Tagesordnungspunkt wurde demnach in den Technischen Ausschuss zur Vorberatung verwiesen.
Einwohnerfragen
Eine Anwohnerin des Parkplatzes vor dem REWE/Uditorium machte auf die aus ihrer Sicht seit längerem unbefriedigende Situation durch verschiedene Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufmerksam. Zudem sei der Platz am nächsten Tag oftmals vermüllt. Sie forderte die Verwaltung auf, hier Abhilfe zu schaffen. Bürgermeister Matthias Wittlinger konnte ihr antworten, dass die Situation bekannt sei, sehr ernst genommen wird und auch schon sehr viel unternommen wurde.
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Skatepark und Pumptrack, Heerstraße“
In der Gemeinderatssitzung vom 16.06.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Skatepark und Pumptrack, Heerstraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 durchgeführt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 10.07.2023. Der Gemeinderat beriet in seiner letzten Sitzung über die abgegebenen Stellungnahmen (Landratsamt Göppingen, EVF GmbH sowie Deutsche Telekom Technik GmbH) und beschloss einstimmig die vorgeschlagenen Abwägungen.
Planung Neubau, Umbau und Sanierung zum Ausbau der Ganztagesschule in Uhingen-Holzhausen vorgestellt
Die Architekten Autenrieth und Jargon vom gleichnamigen Architekturbüro stellten die Planung im Detail vor. Mit der vorgestellten Planung für die am 20.07.2021 beauftragte Mehrfachbeauftragung für die Ganztagesschule Uhingen-Holzhausen und weiteren Vorgehensweise bestand seitens des Gemeinderats einstimmig Einverständnis. Die Planung wurde im Vorfeld mit der Schule und dem Elternbeirat abgestimmt. Die Schulkonferenz hat der Einrichtung einer Ganztagesschule zum Schuljahr 2025/2026 unter Berücksichtigung dieser Planung bereits zugstimmt. Aufgrund einer Umfrage zum Bedarf wurde die Planung aufgrund der Umfrageergebnisse nochmals optimiert.
Die Maßnahme ist förderfähig im Schulbauförderprogramm „Chancen durch Bildung“ des Landes Baden-Württemberg. Ergänzend hierzu ist eine Förderung der nicht über das Landesprogramm förderfähigen Programmfläche über die 2. Tranche des Bundesförderprogramms „Investitionsprogramm Ganztagesbau“ vorgesehen. Dieses Bundesförderprogramm ist angekündigt, steht allerdings unter Vorbehalt, da die Förderrichtlinien noch nicht verbindlich veröffentlicht wurden. Die Aufteilung der Kosten bei Schulbaumaßnahmen auf die Landesförderung und die subsidiär geltende Bundesförderung wird das Regierungspräsidium Stuttgart vornehmen. Nach einer ersten Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wird mit einer Aufteilung der Kosten auf Basis von 1,95 Mio. € auf das Landesförderprogramm mit 700.000 € sowie das Bundesförderprogramm mit 1,25 Mio. € gerechnet.
Die Fördersätze betragen im Landesprogramm 33% und im Bundesförderprogramm voraussichtlich 70%, so dass mit einer Landesförderung in Höhe von 231.000 € und einer Bundesförderung in Höhe von 875.000 € geplant wird. Die Anträge im Bundesförderprogramm werden im Windhundverfahren bearbeitet. Eine schnelle Antragsstellung nach Freischaltung des Förderprogramms ist daher wichtig. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesschule zu stellen und die Förderanträge für die Grundschule am Lindach zu stellen. Die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme soll im Januar/Februar 2024 erfolgen.
Planung für den Um- und Anbau der Feuerwehr Uhingen-Diegelsberg
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.05.2023 den Baubeschluss für den Um- und Anbau der Feuerwehr Uhingen-Diegelsberg beschlossen. Der entsprechende Förderantrag wird im Oktober 2023 gestellt. Mit dem Zuschuss soll ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt werden, so dass der Start der Maßnahme auf März 2024 geplant wird. Die dem Gemeinderat vorgelegte Planung wurde mit der Feuerwehr Uhingen-Diegelsberg abgestimmt und das Einverständnis in der jetzigen Sitzung einstimmig erteilt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 750.000 Euro. Mit einem Zuschuss in Höhe von 48.430 Euro ist zu rechnen. Die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme sollen im Januar bzw. März 2024 erfolgen.
Einführung Digitalfunk bei der Feuerwehr Uhingen - Vergabe
Für die Feuerwehr Uhingen wurde gemäß den Vorgaben des Innenministeriums Baden-Württemberg die Ausstattung geplant und ein Zuschussantrag gestellt. Der bewilligte Zuschussbeitrag beläuft sich auf 11.750,50 Euro. Im Haushaltsplan wurden hierfür Mittel in Höhe von 93.200 Euro eingestellt. Der Gemeinderat beschloss nunmehr einstimmig, den Auftrag für die Einführung des Digitalfunks an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zum Angebotspreis von 112.757,07 Euro zu vergeben und stimmte der überplanmäßigen Ausgabe zu.
Radschnellweg RS 14 – aktueller Sachstand
In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2023 wurde der Stand der Vorplanung zum Radschnellweg RS 14 durch das vom Landkreis Göppingen beauftragte Ing. Büro BIT Ingenieure, durch den Leiter des Amts für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur und durch Landrat Wolff vorgestellt. In der Diskussion war festzustellen, dass dem Gemeinderat für eine Zustimmung nicht alle Informationen in der Tiefe bekannt waren, um eine positive Entscheidung treffen zu können. Insbesondere Fragen zum Flächenbedarf für die Trasse selbst und zu den notwendigen Ausgleichsflächen, aber auch zu alternativen Trassenführungen mussten offenbleiben. Auch ist es nicht gelungen, die Vorbehalte gegen einen Kreisverkehr am östlichen Stadteingang abzubauen, obwohl dieser inzwischen planerisch so angepasst wurde, dass die von der zuständigen Verkehrsbehörde gemachten Anregungen umgesetzt wurden. Um diese Informationsdefizite auszugleichen, offene Fragen zur Finanzierbarkeit des geplanten Kreisverkehrs und zur Möglichkeit des Einsatzes von sickerfähigem Material für die Oberflächenbefestigung zu klären, hat sich der Gemeinderat am 13.09.2023 noch einmal aus erster Hand von den Planern und dem Amt für Mobilität zum bisherigen und auch zum neu ermittelten Sachstand informiert.
Bürgermeister Matthias Wittlinger und Ordnungsamtsleiter Michael Eberhard fassten nun in der Sitzung den Sachverhalt und die neuen Erkenntnisse nochmals zusammen, von denen der Gemeinderat anschließend Kenntnis nahm.
So hat für den Landkreis hat die Planung zum Radschnellweg hohe Priorität. Ohne die Zustimmung des Gemeinderats der Stadt Uhingen kann das Projekt nicht wie bisher vorgesehen weiter vorangebracht werden. Es wurde festgestellt, dass der Gemeinderat insgesamt nicht gegen die neue Infrastruktur Radschnellweg eingestellt ist und bereit ist, diesen zu unterstützen. Neu ist der Sachstand dahingehend, dass nun zweifelsfrei geklärt werden konnte, dass ein versickerungsfähiger Oberflächenbelag technische Nachteile bei der Haltbarkeit und höhere Kosten bedingt, wobei der erwartete ökologische Vorteil nicht eintritt. Neu ist auch die Bezifferung der Flächenversiegelung durch den RS 14 in einer überschlägigen Flächenbilanz. Bezüglich der Trassenauswahl konnte aufgearbeitet werden, dass die Variante Nord deshalb auszuschließen ist, weil der notwendige Grunderwerb nahezu ausgeschlossen scheint. Die Variante Mitte birgt insgesamt zu viele Interessenskonflikte, die eine Umsetzung unter Einhaltung der Qualitätsstandards für einen Radschnellweg unmöglich machen. Die Variante Süd zeichnet sich dadurch aus, dass diese einen hohen Qualitätsstandard erreicht, ohne die Einwohner der Stadt Uhingen auszugrenzen. Die Anschlüsse zu den Nachbarkommunen sind gegeben. Nachteilig wirkt sich der relativ hohe Flächenverbrauch aus. Für die Stadt Uhingen und den örtlichen Gewerbetreibenden ist die Weiterentwicklung, die durch den geplanten Kreisverkehr erst möglich wird, von herausragender Bedeutung. Vor dem Hintergrund der mangelnden Gewerbeflächen auf der Markung Uhingen empfiehlt die Verwaltung für die notwendige Weiterentwicklung des Bestandsgewerbes dringend, diese Chance zu nutzen und die vom Land in Aussicht gestellten Förderquoten in Anspruch zu nehmen. Zum anderen könnte mit dem Kreisverkehr die Sicherheit, vor allem beim Ausfahren aus dem Betriebsgelände in Richtung Uhingen, deutlich verbessert werden. Durch die Nachbesserungen in der Planung konnten jetzt auch die Bedenken der Verkehrsschaukommission ausgeräumt werden. Ohne den Kreisverkehr ist es auch aus Sicht der Stadtverwaltung schwierig, den RS 14 an dieser Stelle zu realisieren.
Erneute Bekanntmachung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)
Die Rechtsaufsichtsbehörde stellte einen Fehler bei der Beschlussfassung und Bekanntmachung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) fest. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, § 16 Absatz 2 wie folgt zu ändern: Nach dem Wort Betäubungsmittelgesetz werden die Worte „ , des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes sowie des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes“ eingefügt. Außerdem wird in der neuen Bekanntmachung die erlassende Behörde mit angegeben. Satzung zur Benutzung der Flüchtlingsunterkunft in der Containerwohnanlage Eisenbahnstraße erlassen
Dem Erlass einer Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkunft Eisenbahnstraße 22, 2. OG (Containerwohnanlage) stimmte der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen zu.
Die Stadt Uhingen wird die Flüchtlingsunterkunft Eisenbahnstraße 22 (2. OG Containerwohnanlage) als eine öffentliche Einrichtung in der Form einer unselbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts betreiben. Die Unterkunft im 2. OG soll Geflüchteten dienen, die bereits mehrere Monate im Rahmen der Erstunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebracht waren und nun im Rahmen der Anschlussunterbringung über den privaten Wohnungsmarkt versorgt werden sollen. Die Stadt Uhingen hat daher im 2. OG der Containerwohnanlage die Kapazität für 32 bis 44 Geflüchtete vom Landkreis für 2 Jahre angemietet und entsprechend ausgestattet. Dadurch konnte das aktuelle Aufnahmedefizit von 56 Personen zum 31.07.2023 stabil gehalten werden. Die Stadt Uhingen bekommt von den zugewiesenen Personen die Kosten der Unterkunft erstattet. Diese wiederum erhalten über das Job-Center im Rahmen des Bürgergeldes die Kosten für die Unterkunft ersetzt. Dieser Kostenersatz wird über eine Mietobergrenze nach oben gedeckelt. Bezogen auf die neu errichtete Unterkunft würde dies ein hohes Defizit verursachen, weil die errichteten Räumlichkeiten bezogen auf die kurze Nutzungsdauer von zunächst 2 Jahren einen sehr hohen Aufwand an Investitionskosten verursachen. Um dieses Defizit zu verringern hat die Stadt nur die Möglichkeit, die Benutzungsgebühren über eine Satzung festzustellen.
Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse
Hauptamtsleiter Markus Malcher gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 2.8.2023 die Verwaltung beauftragt hat, die weitere Planung für den Neu-/Ersatzbau des Kindergartens Sparwiesen am bisherigen Standort voranzutreiben.