Bericht aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.10.2023


Volkshochschule - Antrag der SPD-Fraktion auf Bildung eines beratenden Ausschusses und Prüfung eines VHS-Verbundes
In der Sitzung vom 21.07.2023 beschloss der Gemeinderat, dass die Stadt Uhingen die Volkhochschule Uhingen nach erfolgter Auflösung des Vereins der Volkshochschule Uhingen in städtische Trägerschaft übernimmt und die Vereinsauflösung wurde zwischenzeitlich beschlossen. Der Antrag der SPD-Fraktion, die Hauptsatzung der Stadt Uhingen anzupassen und einen beratenden Ausschuss für die Volkshochschule Uhingen einzurichten wurde in der vergangenen Sitzung des Gemeinderats negativ beschieden. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Programmvorschlag für das nächste Semester zu erarbeiten und dem Gremium vorzustellen.
Zudem sollte die Verwaltung die Möglichkeit prüfen, einen VHS-Verbund zu gründen. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, dass die Möglichkeit der Kooperation mittels VHS-Verbund nach der Etablierung der Volkshochschule Uhingen in städtische Trägerschaft von der Verwaltung geprüft wird.
 
 
Nachschau zur Klausurtagung des Gemeinderats vom 19.06.2023 zum Thema „Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft“
Zum Thema der Gründung einer Wohnungsgesellschaft hatte sich der Gemeinderat im Juni dieses Jahres mit Vertretern der Kreisbau Filstal sowie der VBW zu einem gemeinsamen Meinungsaustausch in einer Klausurtagung beraten. Anlass dieser Sitzung war die Überlegung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Uhingen.
Wohnungsbaugenossenschaften auf kommunaler Ebene oder auch auf Landkreisebene findet man seit Jahrzehnten auf dem Markt. Das klassische Geschäftsmodell dieser Gesellschaften beinhaltet die Übernahme von Bauträgeraufgaben, die mit der Schaffung von weiterem Wohnraum im Bereich Mietwohnungsbau kombiniert wird. Gewinne aus der Bauträgertätigkeit werden dabei oft dazu verwendet, die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum gegenzufinanzieren. Diese Übernahme von Bauträgertätigkeiten ist seit einer Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch Kommunen im Jahr 2007 für neu gegründete Wohnbaugesellschaften allerdings nicht mehr zulässig. Nur Wohnungsbaugesellschaften, die vor der Gesetzesänderung bestanden haben, dürfen im Rahmen des Bestandsschutzes auch weiterhin in diesem Bereich tätig sein. Die Eingrenzung des Beschäftigungsrahmens neuer Wohnungsbaugesellschaften auf die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum stellt somit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine große Herausforderung dar. Insbesondere durch die aktuellen Rahmenbedingungen, die durch die deutliche Erhöhung der Finanzierungskosten bei gleichzeitig steigenden Baukosten geprägt sind, machen die Schaffung von über Mieteinnahmen finanzierbaren Wohnraum aktuell nahezu unmöglich. Auch der geringe Wohnungsbestand der Kommune erschwert das Vorhaben. Als Ergebnis der Klausurtagung wurde festgestellt, dass die vorliegende Struktur zur Installation und Finanzierung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft nicht tragfähig wäre. Der Verwaltungsausschuss beschloss daher einstimmig, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.
 
 
 
 

Luftbild Dächer von Uhingen

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