Bericht aus der Sitzung  des Gemeinderats am 21.07.2023

Radschnellwegverbindung (RS 14) für Uhingen
Der Gemeinderat nahm die Vorplanung der Landkreisverwaltung für den Radschnellweg RS 14 auf Gemarkung Uhingen zur Kenntnis, lehnte die vorgeschlagene Trassenführung jedoch mehrheitlich ab.
 
Landrat Edgar Wolff sowie das Planungsbüro BIT Ingenieure präsentierten dem Gremium eine detailreiche Vorplanung für den Radschnellweg RS 14 auf Gemarkung Uhingen. Mit dieser Radschnellwegverbindung im Filstal sollte für den täglichen Pendelverkehr einen Umweg freie und attraktive Radinfrastruktur als Alternative zur Nutzung des PKW geschaffen werden.
 
Das Planungsgebiet der ca. 18 km langen Radschnellverbindung befindet sich auf den Gemarkungen der Kommunen Ebersbach, Uhingen, Göppingen und Eislingen.
Mit einer Machbarkeitsstudie wurden auf Uhinger Gemarkung mehrere Varianten für eine Radschnellwegverbindung untersucht. Unter Abwägung von bestimmten Bewertungskriterien und der Anschlusspunkte Ebersbach bzw. Göppingen wurde die Trasse Süd, die auf der Gemarkung Uhingen (ca. 5 km) größtenteils entlang der B 10 verläuft, als Vorzugstrasse festgelegt und im Rahmen der Vorplanung durch ein vom Landkreis beauftragtes Ingenieurbüro weiter untersucht. Die Kosten für die Planung würden zu 87,5% von Land und Bund gefördert. Die übrigen Planungskosten tragen der Landkreis.
Nach ausgiebiger Prüfung und Abwägung mit dem Ingenieurbüro, sprach sich die Verwaltung für eine tragfähige Kompromisslösung (Var. 3) aus.
Diese bestand zum einen aus der Forderung der Stadtverwaltung, die Trasse so zu planen, dass diese im Bereich zwischen Grundstücksgrenze zum Privatgrundstück des dortigen KFZ-Handels- und Servicebetriebs und dem vorhandenen Geländesprung auf dem ZUW-Grundstück verlaufen muss und zu keinem Verlust von baulich nutzbarer Gewerbefläche führen darf, was eben auch bedeuten kann, dass die Ausgleichsmaßnahmen, die in diesem Bereich durch die RS14 Trasse verdrängt werden, an anderer Stelle kostenneutral für die Stadt auszugleichen wären. Die Trasse Var. 3 würde sich in diesem Bereich weitgehend mit der benötigten Leitungsrechtstrasse für eine bestehende Auslaufleitung Richtung Fils decken. Außerdem wäre im Fall einer Erweiterung des KFZ-Handels- und Servicebetriebs auf die Gewerbegebietsentwicklungsfläche eine flächenschonende und verkehrssichere Querung des Werkverkehrs einzuplanen. Für die Trassenvariante
3 ist der Grunderwerb vom Zweckverband Uhinger Wasserversorgung (ZUW) erforderlich.
Diese Kompromisslösung wird jedoch nicht von der Stellungnahme des ortsansässigen Betriebes getragen. Dieser stellte fest, dass eine Trassenplanung im Bereich der B 297 aus Verkehrssicherheitsgründen abgelehnt wird. Es wurde angeregt, die Trasse südlich des Betriebsgeländes zu führen, weil dort kein Fahrzeugverkehr gegeben ist und somit ein geringes Unfallrisiko bestehen würde. Zur Untermauerung der Verkehrssicherheitsbedenken wurde vom Betrieb eine Verkehrszählung durchgeführt.
 
Im Bereich der B297 hat die Stadtverwaltung frühzeitig angeregt, den geplanten Kreisverkehr Ost zur verkehrssicheren Erschließung des Betriebes und den nördlich der B297 gelegenen Entwicklungsflächen in der Planung zu berücksichtigen. Dies wurde im Rahmen der Vorplanung auch entsprechend eingeplant. Im Bereich der B297 ist zugunsten des RS14 eine Reduzierung der KFZ-Fahrstreifen geplant. Das Regierungspräsidium Stuttgart sieht die Wegnahme eines KFZ-Fahrstreifens als grundsätzlich machbar an. In Fahrtrichtung Ost wird dann ein Radfahrstreifen hergestellt. In Fahrtrichtung Uhingen wird die erforderliche Breite für den Einrichtungsradweg aus den bestehenden Verkehrsgrünflächen gewonnen.
 
Die vorgeplante Radschnellwegtrasse im Markungsgebiet der Stadt Uhingen überzeugt durch die weitgehend eingehaltenen Radschnellwege-Standards. So ist es möglich, fast die gesamte Ortslage auf 5 km Länge kreuzungsfrei und schnell zu passieren, ohne dass die Stadt Uhingen von dieser neuen Infrastruktur abgeschnitten wäre oder Anlieger in Wohngebieten deutliche Einschränkungen erfahren würden. Auch werden bis auf wenige kurze Abschnitte keine landwirtschaftlichen Wege durch den RS 14 tangiert. Eine Auf- und Abfahrmöglichkeit auf das städtische Verkehrsnetz ist an mehreren Stellen gegeben. Somit profitieren auch die Einwohner der Stadt Uhingen von dieser verkehrsgünstigen Anbindung.
Insgesamt wäre der Abschnitt Uhingen für das Gesamtprojekt RS14 von herausragender Bedeutung, weil in diesem Abschnitt die Vorteile eines RS aufgrund der weitgehenden Einhaltung der Standards voll zum Tragen kommen.
Durch den Neubau von Radwegetrassen für den RS 14 und der Verbreiterung von Bestandswegen kommt es durch die Planung zu Flächenversiegelungen, die einen ökologischen Ausgleich finden müssen. Im Rahmen der weiteren Planungen zum RS14 wird es dazu eine Ausgleichsplanung geben. Die Stadtverwaltung sieht den Flächenverbrauch kritisch, erkennt jedoch zugleich den Mehrwert einer neuen emissionsarmen und klimaschonenden Mobilitätsform an. Der Radschnellweg soll nach Fertigstellung als Kreisstraße eingestuft werden. Damit liegen die Räum- und Streupflicht und die weitere Unterhaltung nicht bei der Stadt Uhingen. Auch kommt aus Sicht der Stadt Uhingen die Übernahme als Straßenbaulastträger nicht in Frage.
 
Das Regierungspräsidium hatte noch am Sitzungstag bestätigt, dass der Kreisverkehr als notwendiger Bestandteil des RS 14 gesehen wird und daher in die Planung aufgenommen werden solle. Dies hätte den Vorteil, dass für den Kreisverkehr Zuschüsse von Land und ggf. auch Bund abgerufen werden könnten. Weitere Vorteile daraus wären: eine sichere Einplanung des RS 14 im Bereich Burger/Schloz, die Anbindung der eventuell künftigen Gewerbefläche nördlich der B 297, ein deutliches Eingangstor zur Stadt Uhingen, höhere Verkehrssicherheit in diesem Kreuzungsbereich.
Bürgermeister Wittlinger äußerte sein Bedauern für die Ablehnung einer solchen Radschnellwegeverbindung, da es aus seiner Sicht mehr Vorteile als Nachteile gebracht hätte und Uhingen ein Stück zukunftsfähiger in Sachen CO2-Belastung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit im Stadtgebiet gekommen wäre.
 
Aktueller Planungsstand zum Spinnweberei-Areal
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich
1.) Die Umsetzung des 1. Bauabschnitt gemäß Phase 1 (im Rahmen IBA als IBA-Projekt bis 2027);
2.) Die Umplanung des Hybridgebäudes – Neujustierung Nutzung – Sporthallennutzung erfolgt nicht auf dem Areal der Spinnweberei;
3.) Die Beauftragung des Parkraumkonzepts;
4.) Die Beauftragung des Energiekonzepts sowie
5.) Die Kosten für 2023/2024 ff.
 
Birgit Hammann und Sandra Knapp von die STEG Stadtentwicklung (Stuttgart) stellten dem Gemeinderat den aktuellen Planungsstand sowie das weitere Vorgehen zum Projekt „Spinnweberei-Areal“ vor. Sie erläuterten, dass zur Realisierung des Quartiers die Planung auf die tatsächlich verfügbaren Flächen noch angepasst werden muss. Das führt dazu, dass Teile der Planung nicht oder möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können (insb. im östlich an das Plangebiet angrenzenden Bereich bzw. Ecke Nord-West). Zudem wurde die Problemstellung Nordspange und Hybridgebäude erläutert.
Basierend auf dem Wettbewerbsentwurf ist im nördlichen Bereich ein kompaktes Hybridgebäude vorgesehen, welches als Quartiersgarage den kompletten Stellplatzbedarf des Quartiers (ausgenommen Sozialstation) auffangen und organisieren soll. Gleichzeitig dient der Bau als Lärmschutz gegenüber der Bahn für die südlich davon liegenden Nutzungen und Gebäude. In der Wettbewerbsausschreibung als optionale Anforderung formuliert, wurde eine 3-Feld-Sporthalle, die durch die Anordnung im UG/EG eine öffentliche Nutzung am Quartiersplatz binden soll, als Nutzungskomponente in das Hybridgebäude integriert. In den aufsteigenden Geschossen oberhalb der Sporthalle sind Stellplätze vorgesehen, welche mittel- bis langfristig in Büroflächen, temporäre Wohnflächen o.ä. transformiert werden könnten. Eine Planungsalternative ohne Sporthallennutzung besteht aktuell lediglich unter „Weglassen“ der Sporthalle und Nutzung als ausschließliche Quartiersgarage bei gleichbleibender Kubatur. Dieser Planansatz birgt verschiedene Herausforderungen u. a. den Schallschutz für das südlich davon liegende Quartier zu gewährleisten. Angesichts dieser Problematik hat sich die Verwaltung entschieden, zunächst durch ein Lärmgutachten die tatsächlichen Quartiersbelastungen ermitteln zu lassen. Das Büro rw Bauphysik aus Schwäbisch Hall stellte in der Sitzung die dazu erstellte Geräuschemmissionsprognose nach DIN 18005 und TA Lärm vor. Grundsätzlich wäre das Quartier bei freier Schallausbreitung durch den Verkehrslärm Schiene und Straße massiv belastet. Der in der Nachbarschaft ausstrahlende Gewerbelärm ist vernachlässigbar. Jede Bebauungsvariante weist belastete Gebäudeseiten vor, welche entweder durch passive Lärmschutzmaßnahmen und/oder Maßnahmen der architektonischen Selbsthilfe geschützt werden müssen. Untersucht wurde ergänzend zu den baulichen Optionen auch die Anbringung eines temporären Lärmschutzes, sprich einer Lärmschutzwand entlang der Bahn.Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Lärmgutachten, der wirtschaftlichen Herausforderungen, die mit dem Bau des Hybridgebäudes als ersten Bauabschnitt für die Stadt verbunden wären, den nutzungsspezifischen Anforderungen unter Berücksichtigung von Vermarktung und Realisierung bis 2027 sowie der Integration von flexiblen Stellplatzkonzeptionen und der Einpassung in das Gesamtenergiekonzept kommt das Projektteam daher zu der Empfehlung, den als Phase 1 dargestellten ersten Bauabschnitt zu realisieren.
Unter Berücksichtigung der vorgestellten Aspekte erscheint es der Verwaltung als nicht zielführend für die Quartiersentwicklung Spinnweberei, an der vorgeschlagenen Sporthallennutzung an diesem Standort festzuhalten. Vielmehr empfiehlt die Verwaltung daher, sich mit einer wirklichen Alternativplanung auseinanderzusetzen und den Standort Sporthalle auf dem Spinnweberei-Areal nicht mehr zu verfolgen und andere Nutzungsziele festzulegen.Die Thematik Mobilität und Parkierung soll ganzheitlich betrachtet werden. Hierfür wäre eine Quartiers-Garage anzustreben. Für Ideen zum Mobilitätskonzept bzw. Parkraumkonzepts wurden haben zwei Planungsbüros bereits ein Angebot unterbreitet.
Zur Prüfung möglicher Konzeptansätze zur Energiekonzeption wurden einerseits mehrere Planungsbüros angefragt sowie zwei Unternehmen, die sowohl Konzeption, Realisierung und Betrieb für das Quartierskonzept anbieten. Lediglich ein Unternehmen hat kurzfristig Kapazitäten frei, um sowohl ein Angebot zu unterbreiten als auch die Realisierung der Spinnwerberei mit dem Ziel IBA 2027 voranzutreiben.
Dem Gemeinderat wurden die aktuellen Kosten für die Planung erläutert. Eine Abschätzung der Gesamtkosten für das Projekt ist aber aktuell noch nicht möglich.
 
Die Fraktion der SPD äußert Zustimmung zum vorgestellten Vorgehen und sprechen sich für eine Multifunktionsnutzung des Parkhausest aus. Hinsichtlich der Sporthalle, wird angeregt, im Jahr 2024 einen neuen Standort zu eruieren.
 
Auch die FWV stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu und äußerte ihr Bedauern, dass keine Sporthalle entstehen kann. Wegen des ansteigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der Stadtmitte, ist ein Kindergarten eine mögliche Alternative für diesen Standort.
Diese Möglichkeit zur Alternativnutzung teilte auch die UBU-Fraktion und äußerten Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag in Gänze zu. Die Fraktion der FDP/UB regt an, den Sportbetrieb im Umfeld der Hieberschule neu zu gestalten und stimmte ebenfalls zu.
 
Übernahme der VHS Uhingen in städtische Trägerschaft
Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung vom 16.06.2023 mehrheitlich die Prüfung eines Zusammenschlusses der VHS Uhingen mit der VHS GP-Schurwald beschlossen hatte, wurde dem Gemeinderat das Ergebnis der Stellungnahme des Leiters der VHS Göppingen-Schurwald in seiner letzten Sitzung zur Beratung vorgestellt. Die Verwaltung teilte dem Gremium mit, der Leiter der VHS GP-Schurwald, Wolfgang Merkle, eine Überleitung der VHS Uhingen in städtische Trägerschaft befürwortet. Aufgrund der regionalen Gegebenheiten wäre ein VHS-Verbund mit Ebersbach, Schlierbach und der Wiedereingliederung einer VHS der Gemeinde Albershausen eine sinnvolle und effektive Lösung
 
Mit knapper Mehrheit beschloss der Gemeinderat die Übernahme der VHS Uhingen in städtische Trägerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
 
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die UBU-Fraktion den Antrag, den TOP abzusetzen. Dies lehnte der Gemeinderat jedoch mehrheitlich ab. Ein weiterer Antrag der UBU auf Akteneinsicht der Stellungnahme Leiters der VHS Göppingen-Schurwald wurde gebilligt und dem Rat zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Seitens der SPD-Fraktion wurde, nach positivem Beschluss, der Antrag gestellt, die Hauptsatzung zu ändern und einen Ausschuss VHS zu gründen. Zudem sind intensive Gespräche mit den kooperierenden Kommunen gewollt.
 
Bebauungsplan „Skatepark und Pumptrack“, Heerstraße“,
Der Entwurf des Bebauungsplans „Skatepark und Pumptrack“, Heerstraße und der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 16.06.2023 wurden mit Beschluss des Gemeinderats vom 16.06.2023 gebilligt. Die Verwaltung hat weitere Einsparmöglichkeiten geprüft und stellte dem Gemeinderat auf Basis der Vorentwurfsplanung vier mögliche Ausführungsvarianten vor, um die Kostensituation zu verbessern. Die Verwaltung präferiert die Ausführungsvariante II. Diese sieht den Bau des Pumptracks gemäß Vorentwurf vor. Der Skatepark wird auf eine Fläche von rd. 75% der gemäß Vorentwurf vorgesehenen Fläche reduziert. Hieraus ergibt sich eine Kostenreduzierung auf Herstellungskosten von gesamt 400.000 Euro. Die Fördermittel in Höhe von 155.000 Euro werden in diesem Fall gewährt, sodass sich der Finanzierungsaufwand für diese Variante auf 245.000 Euro beläuft. Zudem besteht die Möglichkeit, die Fläche der Anlage zu einem späteren Zeitpunkt zu erweitern.
Die CDU-Fraktion sowie die FDP/UB-Fraktion stimmten der vorgeschlagenen Variante II zu. Die UBU-Fraktion äußerte Bedenken zu den Einschränkungen der Fläche und sprach die Wichtigkeit der Expertenmeinung an, welche einen stufenweisen Ausbau der Anlage als mögliche Realisierung aufgegriffen hatte. Die FWV möchten eine bestmögliche Projektumsetzung erzielen und dabei die Kosten aber im Blick behalten und äußerten Zustimmung zur Variante II. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass die Anlage von den Kindern und Jugendlichen angenommen wird. Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat die Ausführungsvariante II mit der Möglichkeit, die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt stufenweise zu erweitern. 
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Schmiedefeld/Stuttgarter Straße", 1. Änderung - Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den abgegebenen Stellungnahmen und stimmte dem Satzungsbeschluss mehrheitlich zu. Der Gemeinderat hat in seiner am 13.02.2023 den Entwurf des vorgabenbezogenen Bebauungsplan „Schmiedefeld/Stuttgarter Straße“, 1. Änderung mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan und dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 20.03. – 21.04.2023 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 22.03.2023. Eine von der Unteren Naturschutzbehörde geforderte artenschutzrechtliche Untersuchung wurde in Auftrag gegeben, das Ergebnis daraus lautet, dass keine Betroffenheit besteht.
Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses werden der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Schmiedefeld/Stuttgarter Straße, 1. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan rechtskräftig.
 
Regiebetrieb „Beteiligung der Stadt Uhingen an der Neckar Netze Bündelgesellschaft T GmbH & Co. KG“
Mit Urteil vom 30.01.2018 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Gemeinden bei ihren Regiebetrieben Rücklagen bilden dürfen. Anders als bei Eigenbetrieben, die zum Sondervermögen gehören, sind Regiebetriebe Teil des gesamten Gemeindevermögens. Mit einem Schreiben aus dem Jahr 2019 konkretisierte das Bundesministerium für Finanzen (BMF), dass anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden können muss, dass der handelsrechtliche Gewinn durch Stehenlassen dem Regiebetrieb als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll, wofür ein Beschluss des zuständigen Gremiums der Trägerkörperschaft ausreicht. Der Gemeinderat beschloss, dass der handelsrechtliche Jahresgewinn 2022 des Regiebetriebs „Beteiligung der Stadt Uhingen an der Neckar Netze Bündelgesellschaft T GmbH & Co. KG“ dem Betrieb durch Stehenlassen als Eigenkapital zur Verfügung stehen, in dem er der Allgemeinen Rücklage in der Bilanz des Regiebetriebes zugeführt wird.
 
Kommunalwahl 2024
Am 9. Juni 2024 werden aller Voraussicht nach zusammen mit der Europawahl auch wieder die alle fünf Jahre stattfindenden Kommunalwahlen abgehalten. Die Hauptsatzung der Stadt Uhingen sieht im Bereich der Gemeinderatswahl die sogenannte „Unechte Teilortswahl“ vor; derzeit besteht hierzu die Regelung, dass der Uhinger Gemeinderat regulär 26 Sitze umfasst, und davon 17 Sitze dem Wohnbezirk Uhingen sowie jeweils 3 Sitze den Wohnbezirken Holzhausen, Sparwiesen und Nassachtal-Diegelsberg zustehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die Sitzverteilung auf die einzelnen Wohnbezirke bei der unechten Teilortswahl deren jeweilige Einwohnerzahl im Wesentlichen abbilden, wobei hier kein starrer Schematismus anzuwenden ist, sondern ein relativ weiter Ermessenspielraum für den Gemeinderat bei der Festlegung der Sitzverteilung besteht und ein begründbares Maß an Über- bzw. Unterrepräsentation zulässig ist.. Die  anzustellende Berechnung hat ergeben dass für den Wohnbezirk Uhingen eine leichte Unterrepräsentanz besteht und für die Wohnbezirke Holzhausen und Nassachtal-Diegelsberg eine leichte Überrepräsentanz; für den Wohnbezirk Sparwiesen besteht eine ausgeprägtere Überrepräsentanz, welche sich jedoch dadurch relativiert, dass bei der maßgeblichen Berechnung nach den rechtlichen Vorgaben nicht die aktuellen Einwohnerzahlen zugrunde gelegt werden dürfen, sondern die fortgeschriebenen Zahlen des Einwohnerzensus 2011. Der aus der regen Bautätigkeit der letzten Jahre in Sparwiesen dort resultierende Einwohnerzuwachs ist faktisch zwar vorhanden, kann sich bei der Berechnung der Repräsentanzen für die kommende Gemeinderatswahl jedoch noch nicht auswirken. Hinzu kommt, dass Sparwiesen mit seinem Schulbezirk sämtlche Gewanne des Kernorts Uhingen südlich der Fils (mit Ausnahme des Oberdorfs) versorgt und damit eine wichtige Funktion bei der Daseinsvorsorge für Gesamt-Uhingen erfüllt. Der Gemeinderat sieht vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit, die laut Hauptsatzung bestehende Sitzverteilung auf die Wohnbezirke im Rahmen der unechten Teilortswahl zu ändern und belässt es trotz der etwas geringeren Einwohnerzahl im Wohnbezirk Sparwiesen bei der einheitlichen Zuteilung von drei Gemeinderatssitzen pro Teilort und 17 Sitzen für den Kernort.

Luftbild Dächer von Uhingen

Ratsinformationssystem

Im Ratsinformationssystem (RIS) finden Sie aktuelle Informationen zu öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse. Im Vorfeld der öffentlichen Sitzungen können Sie zudem die Tagesordnung sowie die Beratungsunterlagen abrufen. Außerdem können Sie nach Beratungsergebnissen vergangener Sitzungen recherchieren. Es sind die Unterlagen ab Februar 2017 hinterlegt. Sie benötigen keinen Benutzernamen und kein Passwort für die Recherche der Sitzungen.