Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.10.2023


 
Antrag zur Tagesordnung
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion stellte zu Beginn der Sitzung den Antrag, den Tagesordnungspunkt 4 „Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft“ gem. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Uhingen in den nächsten Verwaltungsausschuss zu verweisen.
Bürgermeister Matthias Wittlinger sagte zu, dass dieser Punkt in der nächsten Verwaltungsausschusssitzung beraten werde, sofern er diese nicht sprengen würde. Ansonsten werde in der Sitzungsrunde im November darüber beraten.
Kommunaler Klimaschutz – Wärmeplanung
Maßnahmen zum Klimaschutz sind dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung wichtige Anliegen. Seit vielen Jahren werden Maßnahmen an städtischen Gebäuden und Einrichtungen auch aus energetischer Sicht betrachtet und umgesetzt. Der jährliche Energiebericht dient dabei der Dokumentation und Erarbeitung weiterer Empfehlungen, die soweit leistbar im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen nachfolgende Anträge zu diesem Themenkreis gestellt:
Haushaltsanträge 2020 - 2023 im Überblick:
Schon allein aus der Anzahl sowie der inhaltlichen Vielfalt und Breite der Anträge lässt sich erkennen, dass im Bereich Naturschutz, Nachhaltigkeit, Ökologie und Klimaschutz sehr viele Maßnahmen möglich sind und es sinnvoll ist, sich auf ein abgestimmtes und sowohl finanziell wie auch personell leistbares Vorgehen zu verständigen. In der Klausur des Gemeinderats am 18.09.2023 wurde eine Priorisierung diskutiert.
Vor dem Hintergrund der sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene vollziehenden hochdynamischen Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Klimaschutzrechtes wurde auch das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg geändert. Gemäß § 7 Abs. 1 Klimaschutzgesetz kommt der öffentlichen Hand beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Die Regelung bezieht sich auf die interne Organisation der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen CO2-Emissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden und Fahrzeugen sowie durch die Beschaffung.
In Kenntnis dieser Vorbildfunktion und auch der herausfordernden Aufgabenstellung bezüglich kommunaler Klimaschutzmaßnahmen hat sich die Stadt Uhingen mit Beschluss des Gemeinderats vom 02.08.2023 dem Klimaschutzpakt Baden-Württemberg angeschlossen, mit dem Ziel bis zum Jahr 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung im Sinne der Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden zu erreichen.
Wesentlicher Schritt zur Erreichung dieses Zieles bzw. dieser Ziele ist nach Ansicht der Verwaltung die Schaffung von Personalkapazitäten, um im Rahmen einer umfassenden Bearbeitung als Querschnittsaufgabe klimaschützende und energiesparende Strategien aufzubauen und zu entwickeln, um damit die erforderlichen kommunalen Klimaschutzmaßnahmen auch konkret umsetzen zu können. Der Schlüssel für den Erfolg beim kommunalen Klimaschutz liegt in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben und Projekten sowohl in der Kommune selbst als auch im interkommunalen Zusammenspiel.
Mögliche Personalstelle
Personalstellen für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort sind wichtige Bestandteile bei der Erstellung und Realisierung von Klimaschutzkonzepten und zum Aufbau eines Klimaschutzmanagements. So können ein/e explizite/r Beauftragte/r für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung und/oder eine Fachstelle Kommunales Klimaschutzmanagement wichtige und unerlässliche Schritte für zielorientierte, kommunale Klimaschutzmaßnahmen erarbeiten und umsetzen.
Ein kommunales Klimaschutzmanagement kümmert sich in erster Linie um die Beratung von Bürgern, organisiert Informationsveranstaltungen und versucht in Kommune und Bürgerschaft ein Denken hin zu mehr individuellem und kollektiven Klimaschutz zu befördern. Zudem kann der Klimaschutzmanager einen besonderen Fokus auf die zahlreichen Förderprogramme legen.
Zum Aufgabengebiet einer/s Beauftragten für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung gehört insbesondere die Erarbeitung und Umsetzung von nachhaltigen Entwicklungszielen und definierten Maßnahmen einer künftigen Klimaschutzstrategie für die Kommune sowie ggf. kooperierende Maßnahmen in der Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen.
Die Planung, Koordination und Überwachung von kommunalen Projekten mit den Schwerpunkten der eigenen Liegenschaften, dem Beschaffungswesen und der klimafreundlichen Mobilität oder auch beim kommunalen Fuhrpark zählen zum Aufgabengebiet einer solchen Personalstelle.
Da die Stadtverwaltung das vom Gemeinderat angestrebte und mit Beitrittsbeschluss zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg gesetzte Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis zum Jahr 2040 nicht „nebenher“ ohne zusätzliche Personalausstattung erreichen kann, ist die Aufstockung im Personalbereich der richtige Weg, um kommunalen Klimaschutz als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung erfolgreich realisieren zu können. Mittlerweile gibt es hierzu attraktive Fördermöglichkeiten von Seiten des Bundes und des Landes.
Möglicher erster Arbeitsschwerpunkt
Die Kommunen werden in aufgrund der sehr dynamischen Arbeit der Gesetzgeber auf verschiedenen Ebenen als Grundlage für weitere Entscheidungen, Fördermöglichkeiten und Investitionen der öffentlichen Hand sowie der Bürgerinnen und Bürger im privaten Bereich eine kommunale Wärmeplanung aufstellen müssen. Auch bei der Stadtverwaltung Uhingen sind die ersten Anfragen nach einer kommunalen Wärmeplanung in Uhingen und den Stadtteilen bereits eingegangen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Schritt der kommunalen Wärmeplanung als erstes gegangen werden. Zwischenzeitlich sind auch die Gemeinden Albershausen und Schlierbach auf die Stadt Uhingen zugekommen. Albershausen und Schlierbach haben bereits in den Gemeinderäten beschlossen eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, benötigen die Gemeinden noch einen weiteren Partner. Die Gemeinde Schlierbach hat für dieses Projekt bereits ein Angebot eingeholt. Das Planungsbüro könnte unmittelbar nach Zustimmung durch den Uhinger Gemeinderat mit der Arbeit beginnen.
Die Gesamtkosten für die kommunale Wärmeplanung belaufen sich für Uhingen auf brutto 92.172,76 Euro. Abzüglich Förderung ergibt sich letztlich ein Betrag von brutto 43.879,29 Euro, der über den kommunalen Haushalt zu finanzieren ist. Darin enthalten sind auch die graphische Darstellung der Energiedaten im GIS für eine bessere Verwendbarkeit der ermittelten Ergebnisse und detaillierte Netzplanung der Fokusgebiete (20.336,22 Euro).
Das Planungsbüro würde für diesen Betrag den Förderantrag vorbereiten und die erforderliche Datenerhebung (Abfrage der aktuellen Heizanlagen bei den Schornsteinfegern, Vorhandene Wärmequellen, …) übernehmen. Weiter würde das Büro die Quartiere bewerten, die Wärmeplanung aufstellen und Empfehlungen für künftige Entwicklungen erarbeiten. Auch die Vorstellung der Ergebnisse und Empfehlungen im Gemeinderat ist darin enthalten.
Die Verwaltung könnte sich eine Kooperation mit Albershausen und Schlierbach auf dieser Basis vorstellen. Aufgrund der Dynamik und der damit Verbundenen Auftragsdichte wäre es alternativ sicher eine Herausforderung ein anderes Planungsbüro zu finden, das die Wärmeplanung zeitnah erarbeiten könnte.
Möglicher Fahrplan und Konzept
Nachdem in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Haushaltsanträgen zum Kommunalen Klimaschutz bei der Verwaltung eingegangen sind und mit Gemeinderatsbeschluss vom 02.08.2023 der Beitritt zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg erfolgte und die Zeit schnell voranschreitet, soll nun mit der kommunalen Wärmeplanung der nächste Schritt angegangen werden.
Bürgermeister Matthias Wittlinger berichtete, dass Uhingen zunächst entschieden hatte, nicht gleich in die Wärmeplanung einzusteigen. Da die Menschen für Entscheidungen bzgl. eines Heizungstauschs aber auf eine kommunale Wärmeplanung angewiesen sind, um Antworten zu bekommen, hat sich Uhingen nun entschieden, in Zusammenarbeit mit Schlierbach und Albershausen tätig zu werden. Er bat den Vertreter Herrn Meyer vom Büro Terra Consulting GmbH aus Kirchheim/Teck, das Projekt vorstellen.
Herr Meyer präsentierte die Eckpunkte und das Vorgehen für die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung gemeinsam mit den Gemeinden Schlierbach und Albershausen.
Aus den Fraktionen wurde mehrheitlich Zustimmung signalisiert. Allerdings wurde auch die Befürchtung von aus dem Ruder laufenden Kosten laut. Außerdem kam die Frage auf, welchen Mehrwert die geplante Untersuchung habe und ob die Koordination unter den drei Gemeinden funktionieren kann.
Der Referent stellte klar, dass die Kosten ganz klar definiert seien. Zur Koordination fehle noch eine Erklärung der Kommunen Uhingen und Albershausen, dass Schlierbach die Federführung in diesem Projekt übernehmen soll.
Bürgermeister Wittlinger warb für die Einrichtung einer kommunalen Wärmeplanung, da man sich in Zukunft zunehmend von fossilen Energieträgern unabhängig machen müsse und Einwohner für alternative Heizungslösungen auf eine solche Planung angewiesen seien, um Zuschüsse erhalten zu können.
So fasste das Gremium bei einer Enthaltung und drei Gegenstimmen mehrheitlich den Beschluss, die kommunale Wärmeplanung im Konvoi mit den Gemeinden Albershausen und Schlierbach zu erstellen. Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde damit zum Angebotspreis von 92.172,76 Euro an das Büro Terra Consulting GmbH, Kirchheim/Teck vergeben.

Information über die Entwicklung der Steuern und Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich
Die Verwaltung ist aktuell intensiv mit der Ausarbeitung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2023 beschäftigt. Festzustellen ist, dass die aktuellen Rahmenbedingungen, die auch aus der Tagespresse zu entnehmen sind, auch die Stadt Uhingen vor enorme Herausforderungen stellen.
Anstehend sind Entscheidungen im Bereich der Anpassung der Kindergartengebühren. Hierfür möchte die Verwaltung im Vorgriff auf den Haushaltsentwurf 2024 Informationen zur Entwicklung der kommunalen Finanzen im Bereich der Steuereinnahmen und der Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich geben, die maßgeblich das Haushaltsergebnis beeinflussen.
Die Planansätze des Jahres 2023 wurden auf Grundlage der Zahlen aus der Novembersteuerschätzung 2022 ermittelt. Zwischenzeitlich stehen mit der Maisteuerschätzung 2023 neue Erkenntnisse zur Entwicklung der Steuereinnahmen und Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich vor. Zu erwarten ist, dass diese mit der turnusgemäßen Novembersteuerschätzung nochmals eine Anpassung erfahren werden.
Generell ist festzustellen, dass sich das Jahr 2023 entgegen der Prognosen aus dem Herbst 2022 schlechter entwickelt als erwartet. Der IWF geht in seiner aktuellen Prognose von einer Schrumpfung der wirtschaftlichen Gesamtleistung in Deutschland um -0,3 % aus, was gegenüber dem vorherigen Quartal eine Verschlechterung um -0,2 Punkte entspricht.
Die Entwicklung zeigt sich analog bei Gegenüberstellung der Daten aus der Novembersteuerschätzung 2022 mit der Maisteuerschätzung 2023. So muss nach diesem Stand mit Mindererlösen in Höhe von 353. 7 0 0   ¬   g e g e n ü b e r   d e n   P l a n z a h l e n   g e r e c h n e t   w e r d e n .
 H a u p t u r s ä c h l i c h   h i e r f ü r   i s t   e i n   R ü c k g a n g   b e i   d e m   G e m e i n d e a n t e i l   a n   d e r   E i n k o m m e n s t e u e r ,   d e r   s i c h   u m   g e g e n ü b e r   d e n   P l a n z a h l e n   u m   3 0 5 . 8 0 0   ¬   r e d u z i e r t .
 
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 E r s t a u n l i c h   r o b u s t   z e i g t   s i c h   a k t u e l l   n o c h   d i e   G e w e r b e s t e u e r   i n   U h i n g e n .   M i t   e i n e m   G e w e r b e s t e u e r s o l l   v o n   a k t u e l l   5 . 9 6 2 . 3 0 9 , 5 6   ¬   l i e g t   d i e s e s   l e d i g l i c h   3 7 . 6 9 0 , 3 4   ¬   u n t e r   d e m   P l a n a n s a t z .   H i n g e w i e s e n   w e r d e n   m u s s   d a b e i   a l l e r d i n g s   d a r a u f ,   d a s s   e s   s i c h   h i e r b e i   l e d i g l i c h   u m   e i n e   M o m e n t a u f n a h m e   h a n d e l t .   G e w e r b e s t e u e rmessbetragsbescheide gehen laufend ein und sorgen damit kontinuierlich für Anpassungen des Jahressolls. Nach aktueller Prognose geht die Verwaltung von einem Erreichen des Planansatzes aus.
Mittelfristig ist im Jahr 2024 auch mit einer Verschlechterung der Ausgangslage gegenüber dem Vorjahr zu rechnen.
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Für die Jahre 2025 und 2026 sieht die Maisteuerschätzung gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung verbesserte Zahlen vor. Diese sind im Hinblick auf die eingangs erwähnte wirtschaftliche Entwicklung aber mit Vorsicht zu genießen.
Festzustellen ist damit, dass die aktuelle Entwicklung der Steuern und Zuweisungen nicht Anlass zur Hoffnung gibt, dass diese einen Beitrag zur Schließung der Finanzierungslücken im Ergebnishaushalt bringen können.
Neben der Ausgabenkritik, die im Planentwurf 2024 deutlich sein wird, ist daher dringend auch eine Anpassung der eigenen Einnahmen in Form von Entgelten, Steuern und Gebühren zum Erreichen des geforderten Haushaltsausgleichs dringend erforderlich.
Stadtkämmerer Hagenlocher erläuterte anhand der Vorlage die Situation. Ausgehend von der derzeitigen Entwicklung steht zu befürchten, dass sich die Steuereinnahmen eher noch schlechter entwickeln werden. Das werde den Haushalt 2023 noch herausfordernder gestalten.
Es sind anspruchsvolle Zeiten für die Finanzierung des kommunalen Haushalts. Es wird kein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden können. Im Vorgriff auf den nächsten Tagesordnungspunkt stellte er klar, dass die Erhöhung der Kindergartengebühren dabei aber schon eingeplant seien.
Wenig tröstlich sei, dass Uhingen mit diesem Problem nicht allein dastehe. Den meisten Kommunen im Landkreis gehe es ähnlich.
Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Anpassung der Kindergartengebühren zum 01.01.2024 mit Neufassung einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Uhingen
Die Stadt Uhingen sowie die die evangelische und katholische Kirchengemeinde als Träger der Tagebetreuungseinrichtungen in Uhingen bieten mit ihren Betreuungsangeboten ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot. Geänderte gesetzliche Herausforderungen, Zuwanderungen in die Stadt und gesellschaftliche Veränderungen sorgen dafür, dass dieses Angebot kontinuierlich einem Anpassungsprozess unterzogen ist.
Festzustellen ist, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in der Vergangenheit kontinuierlich zugenommen hat und die geschaffene Betreuungsinfrastruktur aus dem Alltag der meisten Familien nicht mehr wegzudenken ist, um die Herausforderung zwischen Familie und Beruf stemmen zu können.
Die Finanzierung der Betreuungsplätze erfolgt zum einen über Landeszuschüsse, die das Land für jeden tatsächlich belegten Betreuungsplatz gewährt und zum anderen über Elternbeiträge, die zu etwa 20 % die Kosten der Kinderbetreuung abdecken sollen. Der verbleibende Abmangel ist von der Kommune und den freien Trägern (entsprechend den mit der Kommune getroffenen Vereinbarungen) aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Diese Ausgangslage stellt d i e   K o m m u n e n   v o r   e n o r m e   H e r a u s f o r d e r u n g e n ,   i s t   d o c h   j e d e r   g e - s c h a f f e n e   B e t r e u u n g s p l a t z   m i t   e n o r m e n   A u f w e n d u n g e n   v e r b u n d e n .   F e s t z u s t e l l e n   i s t ,   d a s s   d e r   A b m a n g e l   f ü r   d i e   B e r e i t s t e l l u n g   v o n   K i n d e r b e t r e u u n g s p l ä t z e n ,   d e r   a u s   a l l g e m e i n e n   H a u s h a l t s m i t t e l n   f i n a n z i e r t   w e r d e n   m u s s ,   s i c h   i n   U h i n g e n   i m   Z e i t r a u m   2 0 1 6 - 2 0 2 2   u m   3 0   %   e r h ö h t   h a t .   W a r e n   i m   J a h r   2 0 1 6   n o c h   3 , 2 5 7   M i o .   ¬   a u s   d e m   K e r n h a u s h a l t   z u   f i n a n z i e r e n ,   b e t r ä g t   d a s   D e f i z i t   i m   J a h r   2 0 2 2   b e r e i t s   4 , 2 3 0 .   M i o   ¬ .
 D i e   E n t w i c k l u n g   d e r   E r t r ä g e   u n d   A u f w e n d u n g e n   b e i   d e r  Stadt für den Betrieb ihrer eigenen Einrichtungen sowie der kirchlichen Einrichtungen ist nachfolgend dargestellt. Sonderfakturen im Personalbereich, die durch die Krankenkasse erstattet werden, wurden dabei bei den Personalkosten entlastend berücksichtigt.
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Die Entwicklung des Nettoressourcenbedarfs ist nachfolgend grafisch dargestellt:

Luftbild Dächer von Uhingen

Ratsinformationssystem

Im Ratsinformationssystem (RIS) finden Sie aktuelle Informationen zu öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse. Im Vorfeld der öffentlichen Sitzungen können Sie zudem die Tagesordnung sowie die Beratungsunterlagen abrufen. Außerdem können Sie nach Beratungsergebnissen vergangener Sitzungen recherchieren. Es sind die Unterlagen ab Februar 2017 hinterlegt. Sie benötigen keinen Benutzernamen und kein Passwort für die Recherche der Sitzungen.