Baugebiet "Weilenberger Hof III"

Aktuelle Situation

Nach der erfolgreichen Vermarktung von 6 Doppelhausbauplätzen und 14 Einzelhausbauplätzen in den Jahren 2020/21 hatte der Uhinger Gemeinderat beschlossen, als nächstes einige Mehrfamilienhausbauplätze sowie eine größere Fläche geeignet zur Bebauung mit Ketten- oder Reihenhäusern auf den Markt zu bringen. Die auf diesen Flächen vorgesehene verdichtete Bebauung durch Bauträger und Investoren entspricht den Vorgaben der Region Stuttgart zur Erreichung der geforderten Siedlungsdichte im Baugebiet.Das entsprechende Bewerbungsverfahren, an welchem 7 Bieter mit insgesamt 17 städtebaulichen Konzepten teilnahmen und zugehörige Preisgebote abgaben, wurde mit dem Vergabebeschluss des Uhinger Gemeinderats am 22. Juli 2022 zum Abschluss gebracht.Hierbei wurde entschieden, dass das Grundstück Flst. 5359/37 (Mehrfamilienhausfläche mit 1.243 m²) sowie die Grundstücksfläche bestehend aus den Flsten. 5359/38, 5359/39, 5359/40 und 5359/41 (Reihenhausareal mit 2.799 m²) an die Firmengruppe Metzger & Co. / Neckar Treuhand Baugesellschaft mbH & Co. KG in Esslingen verkauft werden sollen.Die Mehrfamilienhaus-Grundstücke Flst. 5359/45 (mit 1.129 m²) und Flst. 5359/42 (mit 1.796 m²) sollen an die Firma Schreiner Bau und Wert GmbH in Remshalden veräußert werden.Diese Firmen werden in den Grundstückskaufverträgen zur baulichen Umsetzung der von ihnen vorgestellten und vom Gemeinderat präferierten Projektkonzepte auf den zu erwerbenden Grundstücken verpflichtet; die Bauflächen können in dieser Grafik eingesehen werden (Grafik Bauflächen (619 KB)). 
Der Uhinger Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Februar 2024 neue Bauplatzvergaberichtlinien für die Veräußerung von Bauflächen an Privatinteressenten beschlossen, soweit diese nach den Grundsätzen der Kriterienvergabe auf den Markt gebracht werden sollen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen einer Grundstücksvergabe zum vollen Wert (Richtlinie Grundstücksvergabe zum vollen Wert (302 KB)) und einer subventionierten Grundstücksvergabe (Richtlinie subventionierte Grundstücksvergabe (308 KB)); welche Richtlinie ggf. Anwendung findet, obliegt der Entscheidung des Gemeinderats. Nach Schaffung dieser rechtlichen Grundlagen wird sich der Gemeinderat in einer seiner kommenden Sitzungen mit der Frage befassen, ob und ggf. welche Baugrundstücke im Jahr 2024 zur Vermarktung kommen sollen; weitere Informationen werden an dieser Stelle folgen.Der Zuschnitt des ersten Erschließungsabschnitts des Neubaugebiets „Weilenberger Hof III“ kann dem Lageplan entnommen werden (Lageplan Vermessung (135 KB)).

Beschreibung der Planung

Das Bebauungsplanverfahren „Weilenberger Hof III“ wurde auf Grundlage des Ergebnisses eines städtebaulichen Wettbewerbs durchgeführt.Das Gebiet umfasst knapp 8 Hektar Fläche, davon ca. 5 Hektar Bauplatzfläche, die in mehreren Bauabschnitten und unter Einbindung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden. Die Planung sieht für die Randbereiche des Plangebiets eine aufgelockerte Bebauung vor, überwiegend bestehend aus Einzelhäusern oder auch kompakten Doppelhäusern. Den Kern des Baugebiets bildet eine verdichtete Bebauung mit Einfamilienhäusern in Form etwa von Kettenhäusern und Gartenhofhäusern; hinzu treten Mehrfamilienhäuser, um die Vorgaben der Region zur Siedlungsdichte erfüllen zu können. Die Ausrichtung der künftigen Gebäude weist nach Süden, Westen oder Südwesten und berücksichtigt die Hanglagigkeit des Geländes. Die verkehrsmäßige Erschließung des zu entwickelnden Gebiets erfolgt über die Fortführung der bereits bestehenden Stauferlandstraße.Für die drei neu entstehenden Ringstraßen im Baugebiet "Weilenberger Hof III" wurden die Namen "Am Charlottensee", "Am Seefeld" und "Am Schlosswald" festgelegt.

Hier können Sie sich die Bebauungsplanunterlagen  und den Geotechnischen Bericht (4,8 MB) zum Gebiet "Weilenberger Hof III" ansehen .

Bisherige Entwicklung

Mit dem Erwerb der entsprechenden Flächen von der Landsiedlung Baden-Württemberg durch die Stadt Uhingen in den 1990er-Jahren und deren Aufnahme in den Flächennutzungsplan war vorgezeichnet, dass das Gebiet „Weilenberger Hof“ als Wohnbaugebiet entwickelt werden soll. Unterstrichen wurde dies mit der Ausweisung des Bereiches als Wohnungsbauschwerpunkt im Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart.In den vergangenen Jahren bereits realisiert wurden drei Bauabschnitte im Rahmen der Bebauungspläne „Weilenberger Hof I“ und „Weilenberger Hof II“; damit war die Bebauung des Gebiets westlich des Dobelbachs vollständig abgeschlossen. Der Uhinger Gemeinderat hatte sodann am 19.12.2016 beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Weilenberger Hof III“ einzuleiten. Mit diesem Beschluss wurde das Startsignal für die Schaffung weiteren Baulandes östlich des Dobelbaches gegeben; gleichzeitig folgt die Stadt damit den Leitlinien, welche im Stadtentwicklungskonzept „Mein Uhingen 2030“ im Bereich Siedlungsentwicklung festgelegt wurden.
Am 9. November 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Uhingen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Weilenberger Hof III" gefasst. Damit wurde das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen und mit der öffentlichen Bekanntmachung ist dieser Bebauungsplan in Kraft getreten.

Ansprechpartner

Herr Flöter
Zi. 105
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E-Mail an Herr Flöter

Herr Malcher
Zi. 104
Tel. 07161/9380-120
E-Mail an Herr Malcher

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