Wildtiere schützen und Rücksicht nehmen

Was viele nicht wissen: Derzeit ist die sogenannte Brut- und Setzzeit. Das bedeutet, dass Wildvögel ihre Eier legen, ausbrüten und den Nachwuchs großziehen. Andere Wildtiere wie Rehe sind trächtig und bekommen ihre Jungen, die in den ersten Lebenswochen noch schutzlos sind. Das bedeutet, dass die Tiere in der Natur in und um Uhingen derzeit besonders viel Ruhe benötigen. Wem also etwas an der Natur liegt, der sollte sein Freizeitverhalten anpassen und mehr Rücksicht nehmen. Das gilt auch für Hundehalter.
Es gibt so einige Flächen in Uhingen, auf denen tummeln sich im Frühjahr und Frühsommer besonders possierliche Lebewesen: Rehkitze. Im hohen Gras verstecken sich die Jungtiere, während die Mutter auf Nahrungssuche geht. Um vor Fressfeinden nicht entdeckt zu werden, pressen sich die jungen Tiere flach ganz fest auf den Boden und bewegen sich nicht mehr. Dieser sogenannte Drückinstinkt dauert etwa zwei bis drei Wochen an. Der fehlende Fluchtinstinkt kann aber tödliche Folgen für die jungen Lebewesen haben. Solche Wiesen befinden sich an vielen beliebten Wanderwegen, die von Uhingen aus ins Umland führen und auf denen sich bei gutem Wetter Spaziergänger, Radfahrer, Inline-Skater und Hundehalter mit ihren Tieren tummeln. Manches Herrchen oder Frauchen will dann die vierbeinigem Begleiter eine Freude tun und lässt das Tier von der Leine, damit es ausgelassen toben kann. Wenn es dann aber die Witterung eines Kitzes aufnimmt, kann es schnell geschehen, dass die Hunde auf und davon springen und das Wildtier genau untersuchen. „Wir wollen sie nur sensibilisieren und über die derzeitige Brut- und Setzzeit aufklären.“ Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes wieder aufzunehmen und zu entfernen. Deshalb müssen Hundehalter ihre Tiere nur auf Wegen laufen lassen. „Hundehalter müssen ihre Tiere jederzeit unter Kontrolle haben“, ergänzt Michael Eberhard. Wenn sie in Wiesen und Feldern unterwegs sind, besteht nämlich nicht nur die Gefahr, auf schutzlose Wildtiere wie Rehkitze zu treffen. Denn die Weiden stellen für Landwirte die Nahrungsgrundlage für ihre Tiere dar; verrichtet ein Hund dort sein Geschäft, gelangt der Hundekot bei der Mahd ins Futter von Rindern oder Schafen, hat das auch Auswirkungen auf unsere Nahrungskette. Das kann schlimme Folgen haben: Manche Erreger in den tierischen Hinterlassenschaften können Fehlgeburten bei Rindern auslösen. „Hundebesitzer sind verantwortlich für die fachgerechte Entsorgung des Kots ihrer Tiere und sollten dieser Verantwortung nachkommen und sie nicht als lästige Pflicht betrachten“, rät Michael Eberhard. Zwar gilt in Baden-Württemberg in der Brut- und Setzzeit keine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft, dafür aber ein Leinengebot, wie der Landes-Jagdverband betont. Er appelliert an die Menschen, ihre Hunde an die Leine zu nehmen, um Tierleid zu vermeiden. „Weiden, Wiesen und Felder sind keine Spielwiesen für freilaufende Hunde“, betont auch Uhingens Bürgermeister Matthias Wittlinger. „Tier- und Naturschutz spielen in unserer Gesellschaft heutzutage nahezu überall eine übergeordnete Rolle“, appelliert der Bürgermeister. Mit der Rücksichtnahme auf Tiere und Umwelt kann jeder Mensch das ganz leicht in seinem Alltag praktizieren. „Das darf nicht beim persönlichen Freizeitverhalten enden.“