Informationen der Stadtverwaltung

Energiespartipps für den Winter 2022/23

Hier (1,6 MB) finden Sie die Präsentation zu dem Uhinger Bürgerdialog zur Heizperiode 2022/2023. 

Aufruf zur Einreichung der Kandidatenvorschläge für die Uhinger Bürgermedaille

Das ehrenamtliche Engagement in Uhingen ist unbezahlbar. Daher wollen wir herausragende Mitbürger & Mitbürgerinnen wieder ehren und in den Mittelpunkt stellen. Die Stadt Uhingen plant im Jahr 2024 wieder eine Bürgermedaillen-Verleihung, bei der Persönlichkeiten mit einer Bürgermedaille ausgezeichnet werden sollen. Die Bürgermedaille kann an Persönlichkeiten verliehen werden, welche das allgemeine kulturelle, soziale, sportliche, örtliche Leben und Wohl innerhalb der Stadt Uhingen in besonders nachhaltiger und vorbildlicher Weise unterstützt, gefördert und getragen haben. Die Vorschläge sind schriftlich mit einer eingehenden und ausführlichen Begründung bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die für die ausreichende Beurteilung des Antrags notwendigen Unterlagen (z. B. eine Laudatio) sind gegebenenfalls beizufügen.  Die Anträge können bei Frau Elsäßer Tel. 07161/9380-139 angefordert werden und müssen spätestens bis Mittwoch, den 10.04.2024 der Stadtverwaltung Uhingen vorliegen. Alle Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Hundesteuermarken

Wer im Stadtgebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (3 Monate) erreicht hat, der Stadt unter Angabe der Hunderasse schriftlich anzuzeigen.

Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats der Stadt schriftlich anzuzeigen. Wird ein Hund veräußert oder abgegeben, so ist in der Anzeige der Name und die Anschrift des Erwerbers oder des neuen Hundehalters anzugeben. Ein Hundehalter, der aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Uhingen umzieht, muss die Hundehaltung ebenfalls anzeigen, auch wenn der Hund schon am bisherigen Wohnort versteuert worden ist.

Vordrucke für die jeweils abzugebenden schriftlichen Anzeigen sind beim Steueramt Uhingen und in den Geschäftsstellen der Stadtteile vorhanden.

Nach der in der Stadt Uhingen geltenden Satzung über die Erhebung der Hundesteuer muss der Hundehalter die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes, laufenden Hunde mit einer gültigen (orange Farbe) und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen. Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt Uhingen zurückzugeben.

Wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nicht nachkommt oder gegen die Regelungen über die Hundesteuermarken verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet.  

Unsere städtischen Vollzugsbediensteten überprüfen regelmäßig, ob die Hunde Steuermarken tragen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Uhingen, Einwohnermeldeamt, Kirchstraße 2, 73066 Uhingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft
 Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch kann bei der Stadt Uhingen, Einwohnermeldeamt, Kirchstraße 2, 73066 Uhingen eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Uhingen, Einwohnermeldeamt, Kirchstraße 2, 73066 Uhingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitigen Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Uhingen, Einwohnermeldeamt, Kirchstraße 2, 73066 Uhingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Der Landesfamilienpass

Die neuen Gutscheinkarten 2020  für den Landesfamilienpass sind eingetroffen!
Bitte bringen Sie zur Abholung der neuen Gutscheinkarten 2020 ihren Landesfamilienpass mit.
Wenn Sie zu dem begünstigten Personenkreis gehören und noch keinen Landesfamilienpass beantragt haben, dann kommen Sie bei uns im Einwohnermeldeamt, Zimmer 006, sowie in den Verwaltungsstellen Baiereck, Holzhausen und Sparwiesen vorbei.
Der Landesfamilienpass bietet seit nunmehr 40 Jahren die tolle Möglichkeit, Geschichte, Kultur und Menschen unseres Landes kennenzulernen“, so Minister Lucha. „Damit dies auch in Zukunft so bleibt, schneiden wir das Angebot ab sofort noch besser auf die Bedürfnisse von Kindern zu. Das bedeutet, dass jetzt auch ein getrenntlebender Elternteil, die Großeltern oder eine andere Bezugsperson die Kinder zu den Angeboten begleiten kann und von der Vergünstigung profitiert.“
Bislang war die Nutzung des Landesfamilienpasses auf Personen beschränkt, die mit den Kindern in häuslicher Gemeinschaft zusammenwohnen. Getrenntlebende Bezugspersonen, etwa ein Elternteil, Oma und/oder Opa, Patentante und/oder Patenonkel, waren von den Leistungen des Passes ausgeschlossen.  
Künftig können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen weiterhin zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Eltern auf Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und ‑ermäßigungen.
Besondere Angebote im Jahr 2020
Das Ministerium für Soziales und Integration macht in diesem Jahr besonders auf folgende Angebote aufmerksam:
Das Porschemuseum in Stuttgart gewährt Passinhabern auch 2020 wieder einen kostenfreien Eintritt. Die entsprechende Gutscheinkarte ist an einem Tag im Januar oder im November 2020 gültig. Beim Gutschein „Blühendes Barock erhalten Passinhaber/-innen eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 19,50 Euro. Die Saison beginnt am 20.03.2020 und endet am 01.11.2020. Das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart können Familien mit dem Gutschein einmalig kostenfrei besuchen. Dornier Museum Friedrichshafen: mit Gutscheinkarte ermäßigter Eintrittspreis. Für Erwachsene 8 Euro; Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren kostenfrei. Mit dem Gutschein „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, am 17.05.2020 oder am 13.09.2020 zu einem ermäßigten Preis besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 6 Euro. Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt nur am Dienstag, 08.09.2020. An diesem Tag wird pro Person ebenfalls eine Ermäßigung von 5 Euro gewährt.
In diesem Jahr neu hinzugekommen ist das explorhino Experimente Museum Aalen. Hier kann man die spannende Welt der Naturwissenschaften hautnah erleben.  Mit Gutscheinkarte ermäßigter Eintritt: Familienkarte 16 Euro

Neu ist auch die Kooperation mit dem Meteokrater Museum Sontheim im Stubental. Das Museum stellt anschaulich die Vielfalt der Pflanzen- und Tierwelt, in der nach dem Einschlag vor etwa 14,5 Millionen Jahren entstandenen Seenlandschaft, u.a. durch ein Diorama anschaulich dar.  Landesfamilienpassinhaber haben freien Eintritt.

Natürlich können auch weiterhin die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden- Württemberg mit dem Landesfamilienpass kostenfrei beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Einwohnermeldeamt Uhingen
Frau Distel/Frau Bucher                               07161/9380-101
Frau Golubovic/Frau Baechelen                   07161/9380-102

Verwaltungsstelle Baiereck
Frau Baechelen                                             07163/3593

Verwaltungsstelle Holzhausen
Frau Bucher                                                  07161/37136

Verwaltungsstelle Sparwiesen
Frau Kälberer                                                07161/37123

Alle Informationen zum Landesfamilienpass finden Sie auch unter:
http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/

Übermittlung von Meldedaten

Die Meldebehörde der Stadt Uhingen übermittelt im Jahr 2021 nach § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz an das Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr darauf (2022) volljährig werden (Geburtsjahr 2004): Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
Nach § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz werden die Daten nicht übermittelt, wenn der/die Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht wünschen, werden gemäß § 18 Abs. 7 MRRG i.V.m. § 25 MRRG gebeten, dies der Stadtverwaltung Uhingen, Meldebehörde/Einwohnermeldeamt Zimmer 006 schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen. Die entsprechenden Vordrucke liegen im Einwohnermeldeamt für Sie bereit bzw. sind hier (116 KB) zum Downloaden eingestellt.

Schutz von Feld und Flur in der Nutzzeit

Landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Wesentlichen also Felder und Wiesen, dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden. Auf diese Regelungen des Naturschutzgesetzes – NatSchG (§ 44) für Baden-Württemberg weisen wir zum Frühjahr ausdrücklich hin. Bitte halten Sie sich an dieses Betretungsverbot und helfen Sie damit unseren örtlichen Landwirten bei der Ausübung ihres Berufes.
Bitten achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf Ihre Hunde oder sonstige Haustiere, die Sie bei sich führen und frei laufen lassen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die bewirtschafteten Feld- und Wiesenflächen durch das Herumtollen oder durch die Verrichtung der Notdurft der Tiere nicht nachteilig beeinträchtigt werden.

Lärmaktionsplan Stadt Uhingen

Bekanntmachung des „Lärmaktionsplans Stadt Uhingen“
 
Der Gemeinderat der Stadt Uhingen hat am 24.05.2019 den Lärmaktionsplan Stadt Uhingen Stand 24.05.2019 beschlossen.
 
Der „Lärmaktionsplan Stadt Uhingen“ kann beim Bürgermeisteramt Uhingen, Ordnungsamt, 2. Stock Zi 203, Kirchstr. 2, 73066 Uhingen während den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Lärmaktionsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
 
Der Lärmaktionsplan Stadt Uhingen kann hier (11,6 MB) eingesehen werden.

Wohnraum für Flüchtlinge gesucht – Das „Uhinger Modell"

Wohnraum für Flüchtlinge gesucht - „Uhinger Modell“Der Krieg in der Ukraine hat eine Flüchtlingsbewegung auch in Richtung Deutschland ausgelöst. Auch die Stadt Uhingen wird ihren Beitrag zur Flüchtlingsunterbringung leisten müssen. Allein mit städtischem Wohnraum lässt sich dies aber nicht stemmen. Die Stadt Uhingen sucht deshalb dringend Mietwohnungen, um die Pflichtaufgabe der Anschlussunterbringung erfüllen zu können. Es gibt daher für unentschlossene Vermieter die Möglichkeit, dass im ersten Jahr die Stadt in das Mietverhältnis eintritt. Wenn es dann bereits im ersten Mietjahr zu Problemen kommt, hat der Vermieter einen verlässlichen Partner an seiner Seite. Ankommende Flüchtlinge werden zunächst in den Landeserstaufnahmestellen aufgenommen, bevor sie dann in die Erstunterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise zugeteilt werden. Bereits in diesem Stadium beginnt die Suche nach Wohnraum auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Alle diejenigen Flüchtlinge, die sich selbst keinen Wohnraum beschaffen können, werden nach einigen Monaten in der Erstunterbringung in eine Anschlussunterbringung zugewiesen. Die sogenannte „Anschlussunterbringung“ ist Aufgabe der kreisangehörigen Kommunen, also auch der Stadt Uhingen. Es ist bereits heute abzusehen, dass die Stadt Uhingen dafür nicht ausreichend eigenen Wohnraum zur Verfügung hat. Das Unterbringungsproblem wird sich mittel- bis langfristig nur durch die aktive Mithilfe aus der Bevölkerung bewältigen lassen. Es ist eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe und auch ein Akt der Solidarität, den hilfesuchenden Menschen auch in Uhingen ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen.Deshalb sucht die Stadt Uhingen Wohnungen und Häuser in unterschiedlicher Größe und Zimmeranzahl. Es werden die Mietobergrenzen des Landkreises Göppingen bezahlt.Die Stadt Uhingen bietet an, im ersten Jahr der Unterbringung selbst als Mieter aufzutreten und das Mietverhältnis erst nach einem „Probejahr“ in ein Privatmietverhältnis zu überführen. Damit erhalten Vermieter größtmögliche Planungs- und Rechtssicherheit. Gerade für bisher leerstehenden Wohnraum bietet sich dieses Modell an.Sie können sich mit Rückfragen und Angeboten gerne an die Stadtverwaltung Uhingen, Frau Geiger (Tel: 9380-136 Email: martina.geiger@uhingen.de) wenden. 

Gebäude-Check deckt Schwachstellen auf

Gerade bei älteren Gebäuden oder Heizungen zeigen sich mit der Zeit Verschleißerscheinungen. Wie Sie mehr Wohnkomfort erreichen und wo die Schwachstellen und Sanierungsmöglichkeiten in Ihrem Eigenheim liegen, erfahren Sie bei einem Gebäude-Check. 

Unser unabhängiger Energieberater informiert Sie dabei in einer ein- bis zweistündigen Vor-Ort-Beratung z. B. über sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, identifiziert die wichtigsten Stellschrauben zur Energieeinsparung und erstellt Ihnen anschließend einen schriftlichen Kurzbericht. Durch die Kooperation mit der Verbraucherzentrale und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verbleibt Ihnen lediglich ein Eigenkosten-Anteil in Höhe von 20 Euro. Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Die Energieagentur steht Ihnen für sämtliche Energiefragen zur Verfügung:

Bahnhofstraße 7
73033 Göppingen
Telefon: 07161 65165-00
Fax: 07161 65165-09
E-Mail: energieagentur@landkreis-goeppingen.de
www.klimaschutz-goeppingen.de

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.elster.de
Hier kommen Sie zu: Elster

Fundsachen

Fundsachen Woche 10
Ring
Autoschlüssel
E-Roller
Fahrradtasche mit Inhalt

Fundsachen Woche 9
2 Ringe
2 Armbänder
Kleines Täschchen evtl. Geldbeutel