Flöter, Dirk
Stellvertretende Leitung Hauptamt, Abteilungsleitung Grundstücksverkehr, Grundbuchwesen, Wahlen
Hauptamt
Auf Grundlage des in öffentlicher Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschlusses vom 17.05.2024 schreibt die Stadt Uhingen in ihrem Neubaugebiet „Weilenberger Hof III“ sechs Einzelhausbauplätze sowie vier Doppelhausbauplätze zum Erwerb durch Privatinteressenten aus; die Entscheidung über die Vergabe der Bauflächen erfolgt gemäß dem o. g. Gemeinderatsbeschluss im Kriterienvergabeverfahren unter Anwendung der Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Uhingen für die Vergabe städtischer Bauplätze an Privatinteressenten – „Vergabe zum vollen Wert“ vom 23.02.2024, öffentlich bekanntgemacht am 09.03.2024.
Die Bauplatzvergaberichtlinie können Sie hier herunterladen:
Bauplatzvergaberichtlinie „Vergabe zum vollen Wert“
Die nun eröffnete Bewerbungsfrist für die ausgeschriebenen 6 Einzelhausbauplätze und 4 Doppelhausbauplätze läuft für die Dauer von 10 Wochen von Montag, 05.08.2024 (Bewerbungsstichtag) bis Montag, 14.10.2024. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, das heißt nur vollständige Bauplatzbewerbungen, welche innerhalb dieser Frist bei der Stadtverwaltung Uhingen eingehen, werden in der aktuellen Vergaberunde berücksichtigt. Der Bewerbung beizufügende Nachweise, welche wertungsrelevant sind, finden ebenfalls nur Berücksichtigung, wenn sie innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen sind. Der konkrete Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist ist unerheblich.
Hier können Sie den Bauplatzbewerbungsbogen sowie die gegebenenfalls erforderlichen Erklärungen zur eheähnlichen Lebensgemeinschaft sowie zum früheren Wohnsitz herunterladen:
Erklärung zur eheähnlichen Lebensgemeinschaft
Erklärung zum früheren Wohnsitz
Bitte verwenden Sie für Ihre Bauplatzbewerbung ausschließlich den hier zur Verfügung gestellten Bauplatzbewerbungsbogen und übermitteln Sie diesen nebst der entscheidungserheblichen Unterlagen laut Bauplatzvergaberichtlinie entweder elektronisch per Mail an bauplatzbewerbung(at)uhingen.de oder ausgedruckt per Post an die Stadtverwaltung Uhingen – Hauptamt; Kirchstraße 2, 73066 Uhingen. Detaillierte Informationen zum Baugebiet bezieungsweise zur Vermarktungsfläche entnehmen Sie bitte den nachstehenden Ausführungen.
Die Stadt Uhingen veräußert im südlichen bzw. südwestlichen Bereich des ersten Bauabschnitts des Baugebiets „Weilenberger Hof III“ an Privaterwerber zwecks Eigennutzung insgesamt 10 Baugrundstücke mit einer Gesamtfläche von 3.758 Quadratmeter, darunter 6 Einzelhausbauplätze und 4 Doppelhausbauplätze.
Die Lage der Grundstücke können Sie auf dem folgenden Bild einsehen:
Die Veräußerung des Baulandes erfolgt zum Verkehrswert von einheitlich 500,00 Euro je Quadratmeter (€/m²), Preisermäßigungen werden nicht gewährt; die Erwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten des Erwerbers.
Es ergeben sich folgende Preisstaffeln für die Grundstücke (vermessen und beitragsmäßig erschlossen):
Im Detail wird auf den Inhalt des maßgeblichen Bebauungsplans „Weilenberger Hof III“ verwiesen. Die Unterlagen finden Sie hier:
Unterlagen zum Bebauungsplan „Weilenberger Hof III“
Die Baugrundstücke werden „erschlossen“ verkauft, das heißt im Grundstückskaufpreis sind anteilige Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz betreffend die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Erschließungsbeitrag für die Straßenanbindung sowie der Beitragsanteil für den naturschutzrechtlichen Ausgleich bereits enthalten.
Um die Erreichung der mit der Bauplatzvergabe verfolgten städtebaulichen und kommunalpolitischen Ziele sicherzustellen, sind vertragliche Sicherungsinstrumente erforderlich.
So wird den Bauplatzerwerbern eine Bauverpflichtung auferlegt, welche zeitliche Regelungen zu Baubeginn und Baufertigstellung enthält. Ebenso wird vertraglich eine befristete Eigennutzungsverpflichtung begründet, verbunden mit einem diesem Zeitraum entsprechenden Veräußerungsverbot für das Grundstück.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsmustern, welche Sie hier herunterladen können:
Musterkaufvertrag „Weilenberger Hof III“
Musterablösevereinbarung „Weilenberger Hof III“
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Bauplatzvergabeverfahren ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit des geplanten Bauprojekts, deren Vorliegen anhand einer der Bauplatzbewerbung beizufügenden qualifizierten Finanzierungsbestätigung nachzuweisen ist; vgl. im Einzelnen Abschnitt IV. Ziffer 4.5 der Bauplatzvergaberichtlinie.
Über die Vergabe der zu veräußernden Bauplätze entscheidet der Uhinger Gemeinderat nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens auf Grundlage der Auswertung der fristgerecht eingegangenen vollständigen Bauplatzbewerbungen unter Anwendung der eingangs genannten Bauplatzvergaberichtlinie; ein Rechtsanspruch auf Zuteilung städtischen Baulandes besteht nicht.
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