Brände, Bombenfunde, Trinkwasserverunreinigungen oder andere Gefahrenlagen - die frühzeitige Warnung und schnelle Information der Bevölkerung bei Gefahren sowie die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen sind wichtige Aufgaben der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden in Baden-Württemberg.
In dem Gebiet besteht eine unmittelbare Gefahr oder diese ist in Kürze zu erwarten.
Es besteht keine akute Gefahr mehr.
Er dient der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr. Die Heultöne sind 3 Mal zu hören und jeweils 12 Sekunden lang. Sie werden von 12 Sekunden langen Abschnitten der Stille unterbrochen.
Wie die Töne im Einzelnen klingen, kann auf der Internetseite des Innenministeriums gehört werden: Warnung der Bevölkerung
Mit dem Sonderinformationsdienst der Landesregierung hat Baden-Württemberg zudem ein spezielles, ressortübergreifendes Internetangebot geschaffen, in dem Sie in einem Katastrophenfall oder bei einem größeren Schadensereignis in Baden-Württemberg Informationen finden.
Je nach Bedarf werden Informationen wie Lageberichte, Pressemitteilungen, Warnungen, Aufrufe, Fahndungsmeldungen, Vermisstenmeldungen, Verhaltensempfehlungen, Hintergrundinformationen sowie Ansprechpersonen für Angehörige und Betroffene eingestellt.
Die Internetseiten sind auf sehr leistungsfähigen und weitgehend ausfallsicheren Servern gespeichert. Damit sich die Inhalte auch bei einer hohen Auslastung des Servers beziehungsweise der Netzanbindung schnellstmöglich laden, besteht der Auftritt aus Seiten ohne besondere grafische und multimediale Elemente.
Weitere Informationen zur Warnung in Gefahrenlagen finden sich auf zusätzlichen Internetportalen. Eine Übersicht:
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) bietet auf seiner Homepage Informationsmaterial in unterschiedlichen Sprachen an. Die Broschüren sowie Checklisten gibt es in deutscher und englischer Sprache auch hier zum Download:
17.04.2023 Innenministerium Baden-Württemberg