Miete

Corona-Informationen:

Die Regelungen zum erweiterten Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter in der COVID 19-Pandemie und zum Zahlungsaufschub bei bestimmten Verbraucherverträgen sind zum 30. Juni 2020 ausgelaufen und wurden nicht verlängert.

Das bedeutet für Sie als Mieterin oder Mieter:

  • Mietschulden, die aufgrund der Pandemie im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 entstanden sind, müssen Sie bis spätestens 30. Juni 2022 zurückzahlen.
  • Seit 1. Juli 2020 müssen die normalen Mietzahlungen wiederaufgenommen werden, um eine Kündigung zu vermeiden.
  • Auch die Raten für Verbraucherdarlehensverträge und bestimmte Verträge wie zum Beispiel über Telefon, Gas oder Strom müssen seit 1. Juli 2020 wieder normal bezahlt werden.
  • Für Mieterinnen und Mieter von Gewerberäumen ist seit 31. Dezember 2020 gesetzlich geregelt, dass bei Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Pandemie grundsätzlich die Regelungen zur Störung der Geschäftsgrundlage anwendbar sind. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung müssen solche Streitigkeiten beschleunigt behandelt werden.

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Unabhängig davon, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie vor und nach Abschluss des Mietvertrags einige wichtige Punkte beachten. Auf den folgenden Seiten finden Sie grundlegende Informationen zu diesem Thema. Im Zweifelsfall sollten Sie sich dennoch von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Mietervereinigung beraten lassen.

Was Sie bei der Wohnungssuche berücksichtigen sollten, erfahren Sie im Kapitel "Tipps für die Wohnungssuche". Hier erhalten Sie Informationen,

  • wo Sie Wohnungsangebote finden und
  • was ein Mietspiegel und
  • was ein Energiepass ist.

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, die Ihren Vorstellungen entspricht, müssen Sie mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließen.

Um gegen Schadensfälle abgesichert zu sein, ist es empfehlenswert, Versicherungen abzuschließen.

Sozialmietwohnungen unterliegen einer Miet- und Belegungsbindung. Die Vermietung der geförderten Wohnungen erfolgt nur an Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete günstigen Sozialmietwohnung.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 05.03.2021 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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