Meldung an den Arbeitgeber

Sie sollen Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft, sobald Ihnen diese bekannt ist, und den mutmaßlichen Tag der Entbindung informieren. Wenn Sie bei Wiederaufnahme der Arbeit nach der Geburt noch Ihr Kind noch stillen, sollen Sie dies dem Arbeitgeber ebenfalls mitteilen

Sie können Ihre Schwangerschaft oder das Stillen entweder mündlich oder schriftlich mitteilen.

Der Arbeitgeber muss das Regierungspräsidium sofort über die Mitteilung informieren.

Ihr Arbeitgeber kann unter Umständen ein Attest einer Ärztin oder eines Arztes beziehungsweise einer Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung verlangen. Die dafür anfallenden Kosten müssen von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden, wenn sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.

Sollten Sie früher als geplant entbinden, melden Sie dies wenn möglich rechtzeitig Ihrem Arbeitgeber und Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Damit beugen Sie Problemen bei der Berechnung der Schutzfrist, dem Mutterschaftsgeld und dem Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld vor.

Rechtsgrundlage

  • § 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG): Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frau
  • § 3 Mutterschutzgesetz (MuschG): Schutzfristen vor und nach der Entbindung
  • § 27 Mutterschutzgesetz (MuschG): Miteilungspflicht des Arbeitgebers

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 24.09.2021 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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