Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen

Die Gemeinden erheben für die erstmalige endgültige Herstellung von einzelnen nicht leitungsgebundenen Anlagen (z.B. öffentliche Straßen, Wege, Parkflächen, Grün- und Lärmschutzanlagen) Erschließungsbeiträge. Diese richten sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten.
Die Einzelheiten regeln die Gemeinden in Satzungen.
Schon mit Beginn der Herstellung kann die Gemeinde von Ihnen eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag verlangen.

Außerdem muss Ihr Bauvorhaben an die öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen angeschlossen sein. Daher müssen Sie zusätzlich folgende Kosten einplanen:

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Mit den Gebühren für Trinkwasser und Abwasserbeseitigung werden die Herstellung und der Betrieb öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen finanziert. Dazu gehören z.B. Brunnen, öffentliche Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.
Die Höhe der Gebühren ist in den jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt.
Für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ihres Grundstückes ist das örtliche Versorgungsunternehmen, meist ein städtischer Tochterbetrieb oder die Gemeinde selbst, zuständig.
Den Namen und die Anschrift des Unternehmens erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Kanalhausanschlusskosten

Von Ihrem Wohnhaus muss ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation gelegt werden.
Die dabei anfallenden Kosten müssen Sie als Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerin tragen.

Wasser-, Gas- und Stromleitungen sowie deren Hausanschlusskosten

Diese Leitungen liegen in der Regel in den Straßen, von wo aus die einzelnen Hausanschlüsse abgehen. Die Kosten der Erstellung einer Hauptleitung und die einzelnen Anschlüsse werden in der Regel durch eine Umlage finanziert.
Nachdem Sie an das Netz angeschlossen sind, können Sie Strom und Gas über entsprechende Versorgungsunternehmen beziehen. Mit diesen schließen Sie einen individuellen Vertrag.
Genaue Informationen erhalten Sie von den Energieversorgungsunternehmen.

Telefonanschluss und Kabelfernsehen

Die Telefonleitungen und die Leitungen für das Kabelfernsehen müssen eventuell neu verlegt werden. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrem Telefon- beziehungsweise Kabelanbieter, welche Kosten Ihnen entstehen. Die Telefonleitung wird in der Regel kostenlos zu Ihrem Haus verlegt. Sie müssen nur die Kosten für die Anschlüsse im Gebäude tragen. Für die Verlegung der Leitungen für das Kabelfernsehen müssen in der Regel Sie die Kosten tragen.

Abfallgebühren

Die Abfallgebühren setzen die Stadt- und Landkreise durch Satzung fest.
Einen Überblick über die Abfallgebühren, die von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich ausfallen können, bietet die jährliche Abfallbilanz des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

27.04.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
Nächster Termin