Visum

Das Visum ist ein eigenständiger Aufenthaltstitel zum Zweck der Einreise in das Bundesgebiet und für die erste Zeit des Aufenthalts.

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen dem

  • Schengen-Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen und dem
  • nationalen Visum für längerfristige Aufenthalte zu einem im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszweck.

Das Visum wird vor der Einreise in das Bundesgebiet für kurz- oder längerfristige Aufenthalte von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erteilt. Für kurzfristige Aufenthalte kann es auch von der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates erteilt werden.

Für das Schengen-Visum und das nationale Visum sind unterschiedliche Unterlagen dem Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung beizufügen.
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von den deutschen Auslandsvertretungen.

Das Auswärtige Amt hat einen Visa-Navigator erstellt. Er kann Ihnen bei der Prüfung, welches das richtige Visum für Sie ist, helfen.

Hinweis: Sie müssen das passende Visum für den von Ihnen geplanten Aufenthaltszweck beantragen.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich nur bei einer Einreise mit einem nationalen Visum möglich.
Bei einer Einreise mit einem Schengen-Visum müssen Sie regelmäßig wieder in Ihr Heimatland zurückreisen und das nationale Visum beantragen.

Achtung: Wer ohne Visum einzureisen versucht, wird an der Grenze zurückgewiesen.
Wer unter Verstoß gegen Visumsbestimmungen einreist oder falsche Angaben macht, erhält grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Wer als Ausländer unerlaubt einreist, wird grundsätzlich aus der Bundesrepublik Deutschland in sein Ausreiseland auf eigene Kosten zurückgeführt.
Darüber hinaus kann eine unerlaubte Einreise auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie haben.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

14.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
Nächster Termin