Ein Kind adoptieren

Lassen Sie sich von der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes beraten.

  • Sollten Sie sich für eine Bewerbung als Adoptiveltern entscheiden, müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, den Sie im Beratungsgespräch erhalten. Diesen müssen Sie zusammen mit verschiedenen Unterlagen bei der Adoptionsvermittlungsstelle abgeben.
  • Sie prüft Ihre Bewerbung sorgfältig. Dabei spielen neben den rechtlichen Aspekten auch soziale Faktoren eine sehr wichtige Rolle. Auf die Feststellung der Eignung haben Sie keinen Rechtsanspruch, nur auf die Überprüfung der Eignung.
  • Wird Ihre Eignung festgestellt, bedeutet dies nicht, dass Sie ein Kind adoptieren werden, da es mehr geeignete Bewerber als Adoptivkinder gibt. Die Adoptionsvermittlungsstelle orientiert sich jeweils daran, welche Bewerber für das zu vermittelnde Kind als Adoptiveltern am besten geeignet sind. Sie müssen warten, bis sich die Adoptionsvermittlungsstelle mit einem Kindervorschlag bei Ihnen meldet. Der Kindervorschlag enthält in der Regel alle bekannten Informationen über das Kind und ein Foto.
  • Sie haben dann die Gelegenheit, sich in Ruhe zu entscheiden, ob Sie das Kind kennenlernen wollen. Sollten Sie sich dafür aussprechen, findet ein Treffen statt. Bei älteren Kindern werden in der Regel mehrere Begegnungen organisiert.
  • Wenn Sie das Kind schließlich bei sich aufnehmen, beginnt die Zeit der Adoptionspflege. Deren Dauer orientiert sich am Alter des Kindes. Je älter das Kind ist, desto länger sollte die Adoptionspflegezeit sein. Während der Adoptionspflegezeit stellen Sie einen Adoptionsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht. Dieser Antrag muss notariell beurkundet werden. Wenn die Einverständniserklärungen der leiblichen Eltern und gegebenenfalls des Kindes vorliegen, kann das Familiengericht nach Beteiligung unter anderem der Adoptionsvermittlungsstelle über den Adoptionsantrag entscheiden.
  • Wird die Adoption befürwortet und der Adoptionsbeschluss rechtskräftig, erhält das Kind die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind und trägt Ihren Familiennamen. Die neu ausgestellte Geburtsurkunde weist Sie als Eltern aus.

Im Gegensatz zur Inkognitoadoption lernen sich im Fall der offenen Adoption Herkunfts- und Adoptivfamilie kennen.

Freigabevermerk

13.02.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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