Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart

Die Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart werden alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinde- und Kreisräten gewählt.

Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt.

Wahlberechtigt und wählbar sind Deutsche ab einem Alter von 16 Jahren. Sie müssen seit mindestens drei Monaten im Verbandsgebiet wohnen.
Die weiteren Bestimmungen sind weitgehend identisch mit denen der Kommunalwahl.

Das Verbandsgebiet umfasst den Stadtkreis Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis.

Für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung dürfen die Wahlvorschläge (der Parteien oder Wählervereinigungen) höchstens so viele Bewerber enthalten wie Mitglieder der Regionalversammlung im Wahlkreis zu wählen sind.

Hinweis: Für die Wahl der Regionalversammlung bilden die Stadt Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis je einen Wahlkreis.

Wahlvorschläge, die von Parteien stammen, die nicht im Landtag Baden-Württemberg vertreten sind oder bisher noch nie in dem zu wählenden Organ vertreten waren, müssen von 250 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.

Aufgaben

Der Verband Region Stuttgart soll eine geordnete Entwicklung des Verbandsgebiets fördern und sichern sowie die regionale Zusammenarbeit stärken. Zu den Aufgaben des Verbands zählen unter anderem:

  • Regionalplanung
  • Landschaftsrahmenplanung
  • Regionalverkehrsplanung
  • regionale Wirtschaftsförderung

Die Regionalversammlung ist neben dem Verbandsvorsitzenden und dem Regionaldirektor Organ des Verbands Region Stuttgart. Sie

  • legt die Grundsätze der Verwaltung des Verbands fest,
  • entscheidet über Angelegenheiten des Verbands, wenn nicht die oder der Verbandsvorsitzende beziehungsweise die Regionaldirektorin oder der Regionaldirektor zuständig sind und
  • kontrolliert die Verwaltung des Verbands.

Die Regionalversammlung hat unter anderem folgende Rechte: Sie

  • erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
  • legt den Haushalt fest (Finanzen),
  • entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des Verbandsgebiets innerhalb der dem Verband zugewiesenen Aufgaben (Planung),
  • entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Bediensteten des Verbands (Personal).

Die Mitglieder der Regionalversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten nur eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz.
Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart:

  • § 7 Regionalversammlung
  • § 8 Wahl der Regionalversammlung
  • § 9 Wahlrecht
  • § 10 Wählbarkeit

Freigabevermerk

Stand: 29.08.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

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