Rechts- und Ordnungsamt
Das breitgefächerte Aufgabenspektrum umfasst hauptsächlich Bereiche mit Sicherheitsfragen und der Rechts- und Ordnungsverwaltung, wie z.B. Ausländerrecht, Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen, Einbürgerungen, Ordnungswidrigkeiten, Heimaufsicht etc.
Als Kreispolizeibehörde sind wir -mit Ausnahme der großen Kreisstädte Eislingen, Geislingen, Göppingen- auch für Ordnungsangelegenheiten wie z.B. das Versammlungsrecht oder das Waffen- und Sprengstoffrecht zuständig.
Parkplatz
Parkhaus, Zufahrt über Schulerburgstraße
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Leistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
Formulare und Onlinedienste
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (PDF)
Sollte Ihre Stadt, Gemeinde oder Ihr Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes" und gegebenenfalls das dazugehörige "Beiblatt A" ausfüllen und persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben. - Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (PDF)