Leistungen

Zuwendungen für flexible Nachmittagsbetreuung und kommunale Betreuungsangebote beantragen

Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten können Zuwendungen des Landes beantragen.

Dazu gehören

  • Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen oder
  • kommunale Betreuungsangebote an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung.

Sie müssen die Landeszuwendungen vollständig dazu verwenden, um Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweise Ihre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.

Zuwendungsberechtigt sind:

  • öffentliche Schulträger
  • freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine, Sportvereine)

Höhe:

Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr EUR 379,00 für jede betreute Wochenstunde von 60 Minuten.

Ausgenommen von der Förderung sind die schulgesetzlich verankerten Ganztagsschulen.

Zuständige Stelle

das Regierungspräsidium

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zuwendung sind:

  • Pro Gruppe können höchstens 15 Stunden wöchentlich bezuschusst werden.
  • Für jede Gruppe muss mindestens eine eigene Betreuungsperson zur Verfügung stehen.
  • Freie Träger erhalten die Zuwendung nur, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind.
  • Es können nur die tatsächlich an Schultagen geleisteten Betreuungsstunden am Nachmittag bezuschusst werden.
  • Die Betreuungszeit beginnt frühestens um 12:00 Uhr und endet spätestens um 17:30 Uhr.
  • Die flexible Nachmittagsbetreuung muss im Rahmen des Gesamtbetreuungskonzeptes der Gemeinde erfolgen.
    • Sie beantragen die Förderung nicht für eine Ganztagsschule nach § 4 a Schulgesetz oder eine Gemeinschaftsschule nach § 8 a Schulgesetz.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.

Tipp: Sie haben mehrere Gruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.

Fristen

  • Für Gruppen, die zu Beginn eines Schuljahres weitergeführt werden, und für Gruppen, die neu eingerichtet werden und nach den Sommerferien bis zum 15. November ihren Betrieb aufnehmen: vom 15. November bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres.
  • Anträge, die nach dem 31. Dezember des laufenden Schuljahres beim Regierungspräsidium eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Antragsformular

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Der Zuschuss wird frühestens ab März des laufenden Schuljahres durch Bewilligungsbescheid festgesetzt.

Hinweise

Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Für Gruppen, die im September eingerichtet werden, wird der komplette Jahreszuschuss gewährt. Für Gruppen, welche im Oktober eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um 1/12. Für Gruppen, welche im November eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um 2/12.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

08.11.2022; Kultusministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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