Leistungen

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen

Möchten Sie als Volljurist oder Volljuristin den Beruf "Rechtsanwalt" oder "Rechtsanwältin" ausüben, müssen Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.

Hinweis: Mit der Zulassung werden Sie gleichzeitig Mitglied in der Rechtsanwaltskammer.

Zuständige Stelle

die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk Sie die Zulassung erhalten möchten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Befähigung zum Richteramt oder
  • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland oder
  • Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfung

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Hinweis: Die Rechtsanwaltskammern Tübingen und Freiburg nehmen den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nur in schriftlicher, nicht in elektronischer Form entgegen.

Ein Formular erhalten Sie entweder bei der zuständigen Stelle oder Sie können es auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer herunterladen.

Steht der Zulassung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung bekommen Sie eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt. Sie werden in das Rechtsanwaltsregister eingetragen.

Fristen

Sie müssen vor Ihrer Berufsaufnahme zugelassen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Amtlich beglaubigtes Zeugnis des zweiten Staatsexamens oder Bescheinigung über das Bestehen der Eignungsprüfung
  • Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
    • Unterlagen zur Syndikustätigkeit
    • Kanzleibestätigung
    • Urkunden zum Nachweis akademischer Grade und Titel
    • Formular "Antrag auf Ausstellung des Berufsattributs Rechtsanwalt"

Kosten

Für die Zulassung müssen Sie je nach Rechtsanwaltskammer eine Verwaltungsgebühr entrichten.

Als Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind Sie zur Zahlung des jährlichen Kammerbeitrags verpflichtet. Die jeweilige Kammerversammlung setzt den Beitrag fest.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von circa vier Wochen rechnen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen haben dessen ausführliche Fassung am 28.04.2015 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
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Raiffeisenbank Wangen
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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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