Leistungen

Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPV) - Mitgliedschaft anmelden

Das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen (WPV) ist für Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie für vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer in allen Bundesländern mit Ausnahme des Saarlandes zuständig.

Das WPV gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Erstattung von Beiträgen bei Ausscheiden vor Erfüllung von Wartezeiten
  • Überleitung von Beiträgen auf andere Versorgungsträger
  • Kapitalabfindung für Hinterbliebene bei Erlöschen des Rentenanspruchs durch Wiederverheiratung
  • Kapitalabfindung für Mitglieder, deren Rentenanspruch einen Mindestbetrag nicht erreicht

Hinweis: Darüber hinaus kann das WPV auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger Rehabilitationsmaßnahmen gewähren. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Mitglieder des WPV müssen einen monatlichen Regelpflichtbeitrag leisten, solange sie kein Altersruhegeld und keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen. Dieser ist ein bestimmter Teil der im Land Nordrhein-Westfalen geltenden monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz). Erreicht Ihr Einkommen diese Beitragsbemessungsgrenze nicht, können Sie eine einkommensabhängige Beitragsfestsetzung beantragen.

Hinweis: In bestimmten Fällen können Sie sich ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreien lassen, z.B. bei einem bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungsverhältnis. Sind Sie nicht ganz von der Beitragspflicht befreit, müssen Sie mindestens ein Zehntel des Regelpflichtbeitrags entrichten (Mindestbeitrag). Die meisten Arbeitgeber führen die Mitgliedsbeiträge direkt an das Versorgungswerk ab.

Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Mitgliedsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an das Versorgungswerk, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten.

Zuständige Stelle

das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer in Nordrhein-Westfalen (WPV)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind verpflichtet:

  • selbständige oder nicht selbständige Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer mit beruflicher Niederlassung oder Zweigniederlassung in allen Bundesländern außer dem Saarland
  • Vorstandsmitglieder, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft mit Haupt- oder Zweigniederlassung in allen Bundesländern außer dem Saarland, auch wenn sie selbst nicht Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer beziehungsweise vereidigte Buchprüferinnen oder Buchprüfer sind

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist ausgeschlossen, wenn Sie

  • die obigen Voraussetzungen erst nach Ihrem 45. Geburtstag erfüllen und Mitglied einer anderen öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung Ihrer Berufsgruppe sind,
  • 45 Jahre oder älter und berufsunfähig sind oder
  • 66 Jahre oder älter sind.

Verfahrensablauf

Einen Anmeldebogen erhalten Sie beim WPV. Senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post an das WPV.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen das WPV Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit dem WPV angeben.

Tipp: Sie können sich auf Antrag zugunsten des WPV von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie beim WPV. Schicken Sie es ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben an den WPV. Es ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.

Fristen

für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen

Erforderliche Unterlagen

  • wenn Sie die Berechnung des Beitrags nach dem jeweils nachgewiesenen Arbeitseinkommen beantragen: Bescheinigung über das monatliche Bruttoeinkommen
    • bei Angestellten: Gehaltsabrechnung des ersten Beitragsmonats
    • bei Selbständigen: Schätzung des Einkommens des laufenden Kalenderjahres
  • wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Kopie des Arbeitsvertrags

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag

Vertiefende Informationen

  • Nähere Informationen zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung des Versorgungswerks der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer hat dessen ausführliche Fassung am 27.02.2017 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
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Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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