Leistungen

Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen

Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Grundlage für die Eintragung in das Wählverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde.
Bürger und Bürgerinnen, die am 42. Tag vor der Bundestagswahl in der Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Die Gemeinde versendet spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

Bei Bürgern und Bürgerinnen, die nach diesem Stichtag ihre Wohnung verlegen oder neu begründen, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis des Zuzugsorts.
Sie können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Hinweis: Einen solchen Antrag können auch Personen ohne Wohnung, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten, stellen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Zuzugs-Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung) haben

Hinweis: Wenn Sie ohne Wohnung sind, ist die Gemeinde zuständig, in der Sie den Antrag stellen.

2) Hauptamt [Stadt Uhingen]

Persönlicher Kontakt

Dirk Flöter

städtische Baugrundstücke, Grundstücksverkehr, Ratschreiber, Grundbucheinsichtsstelle

Telefon (0 71 61) 93 80-122
Raum 105

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bundestagswahl aus.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.

Er muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

  • Vornamen und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Genaue Anschrift der Wahlberechtigten oder des Wahlberechtigten
  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung. Wenn die Prüfung der Voraussetzungen erfolgreich war, werden Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben.

Fristen

Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Für die postalische Übersendung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

Hinweise

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.

Freigabevermerk

06.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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