Leistungen

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt

Sie möchten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein und eine Rechtsanwaltskanzlei im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eröffnen und haben bisher keine andere Rechtsanwaltszulassung im Bundesgebiet, so müssen Sie einen Antrag auf Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt nach §§ 4ff. BRAO stellen.

Onlineantrag und Formulare

  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart - Zulassung

    Mit bestandenem zweiten juristischem Staatsexamen kann die Zulassung als Rechtsanwalt beantragt werden. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist zuständig, wenn Sie Ihre Kanzlei in einem Kammerbezirke einrichten möchten. Die Kammerbezirke der RAK Stuttgart sind die Landgerichtsbezirke Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart und Ulm

Zuständige Stelle

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76131 Karlsruhe

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder

Eingliederungsvoraussetzungen über das EuRAG oder

Bescheinigung nach § 16a Abs. 5 EuRAG

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe stellen. Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der Rechtsanwaltskammer oder Sie können es online im Downloadbereich der Rechtsanwaltskammer hier herunterladen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.

Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, werden Sie von der Rechtsanwaltskammer vereidigt und zugelassen. Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Sie dürfen dann Ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO
  • Kanzleibestätigung
  • amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde
  • Nachweis "Kenntnisse im Berufsrecht" gem. § 43 f. BRAO (mind. 10 Zeitstunden)
  • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Kosten

300 Euro, siehe jeweils geltende Gebührensatzung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Bearbeitungsdauer

vier bis sechs Wochen

Freigabevermerk

18.10.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
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BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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