Leistungen

Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bzw. Berichtigung beantragen

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen.
Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung (im Wege einer Berichtigung des Wählerverzeichnisses) beantragen.

In machen Fällen erfolgt eine Eintragung in das Wählerverzeichnis immer nur, wenn Sie dies beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter Sonstiges. Dafür gelten abweichende Regelungen und Fristen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung haben

Bei mehreren Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung ausschlaggebend.

2) Hauptamt [Stadt Uhingen]

Persönlicher Kontakt

Dirk Flöter

städtische Baugrundstücke, Grundstücksverkehr, Ratschreiber, Grundbucheinsichtsstelle

Telefon (0 71 61) 93 80-122
Raum 105

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht im Wählerverzeichnis der für Sie zuständigen Gemeinde eingetragen.
  • Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Kommunalwahl aus.

Verfahrensablauf

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.
Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden.
Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.

Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

  • Vorname und Name
  • Geburtsdatum
  • genaue Anschrift des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten
  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis" oder "Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses"

Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung.
Sie können auch einen Wahlschein beantragen.
Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

Fristen

Sie können den Antrag bis spätestens 16 Tage vor der Wahl stellen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

Hinweise

Als Rückkehrer oder Rückkehrerin trägt die Gemeinde Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein. Mehr Informationen finden Sie in der Leistung "Eintragung in das Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) als Rückkehrer beantragen".

Bei einem Umzug werden Sie nicht automatisch in ein anderes Wählerverzeichnis eingetragen. Informationen dazu finden Sie in der Leistung "Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bei Umzug beantragen".

Freigabevermerk

Stand: 08.12.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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