Leistungen

Unrichtige Messungen oder unterfüllte Fertigpackungen - Beschwerde einreichen

Zweifeln Sie an der Richtigkeit von Messungen oder haben Sie sogar einen Betrugsverdacht?

Das Eichamt geht jeder begründeten Verbraucherbeschwerde nach. Das gilt nicht für anonyme Beschwerden.

Die Eichämter führen auch unangekündigte Fertigpackungskontrollen bei Herstellern, Importeuren und im Handel durch. Dabei werden die Fertigpackungen auf die Anforderungen der Fertigpackungsverordnung hin überprüft. Diese umfassen unter anderem die Ermittlung der durchschnittlichen Füllmenge (Mittelwertforderung) und der zulässigen Abweichungen der Einzelpackungen.

Bei Verstößen gegen die Fertigpackungsverordnung können die Eichämter Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.

Zuständige Stelle

Betrugsverdacht bei Messgeräten und unterfüllten Fertigpackungen:

  • das Eichamt, in dessen Bezirk
    • die Zweifel an der Messrichtigkeit von Messgeräten bestehen oder
    • der Betrugsverdacht angenommen wird beziehungsweise
    • das Messgerät aufgestellt ist oder
    • die unterfüllten Fertigpackungen gefunden werden.

Betrugsverdacht bei Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme:

  • das Regierungspräsidium Tübingen,
  • jede für den betreffenden Bereich staatlich anerkannte Prüfstelle.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie zweifeln

  • an der Richtigkeit von Messungen,
  • an der Richtigkeit des Messgerätes oder
  • am Inhalt von Fertigpackungen im Handel.

Verfahrensablauf

Sie können ihre Beschwerde, Zweifel oder Verdachtsmomente formlos einreichen, d.h. schriftlich, mündlich oder elektronisch. Auf Wunsch können Sie eine Rückmeldung zu ihrer Beschwerde erhalten.

Bei Messgeräten im Versorgungsbereich müssen Sie die sogenannte Befundprüfung bei einem Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragen. Ein Formular stellt die EBBW-Direktion in Stuttgart oder die jeweilige Prüfstelle zur Verfügung.

Für die Befundprüfung können Ihnen möglicherweise Kosten entstehen. Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie informiert.

Fristen

Bei Verdacht auf Manipulationen oder Betrug: schnellstmögliche Nachricht an das zuständige Eichamt

Erforderliche Unterlagen

Bei Beschwerden über Fertigpackungen sollten Sie dem Eichamt folgende Informationen liefern:

  • Wo haben Sie die Packung erworben?
  • Hersteller der Fertigpackung
  • Produktname der Fertigpackung
  • Nennfüllmengenangabe auf der Fertigpackung
  • Mindesthaltbarkeitsdatum und / oder Chargennummer
  • Evtl. ein Foto der Fertigpackung auf der die vorgenannten Angabe ersichtlich sind

Kosten

keine

Hinweis: In Streitfällen zwischen zwei Parteien kann ein Gutachter das Messgerät prüfen (Befundprüfung). Dafür entstehen Gebühren nach der Mess- und Eichgebührenverordnung.

Im Einzelfall können noch Ausbau- und Transportkosten hinzukommen. Davon können besonders Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme betroffen sein.

Die Gebühren und eventuell die Ausbau- und Transportkosten hat normalerweise die Person zu tragen, die die Befundprüfung veranlasst hat. Stellt sich dabei heraus, dass das Messgerät fehlerhaft ist, muss der Messgerätebesitzer oder die Messgerätebesitzerin die Kosten tragen.

Hinweise

Als Fertigpackung werden Produkte bezeichnet, wie z.B. Lebensmittel, Waschmittel, Schrauben vom Hersteller, die in der Fabrik in Abwesenheit des Kunden verpackt werden.

Freigabevermerk

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
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Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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