Leistungen

Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen

Sie möchten Veranstaltungen mit Tieren durchführen?

Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn Sie

  • Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch andere Personen durchführen oder
  • gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.

Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten tierseuchenrechtliche Regelungen:

  • Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren
    Diese müssen Sie der zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn anzeigen, wenn
    • Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
    • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll.
  • Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art
    Diese müssen Sie der zuständigen Behörde unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen
    .

Zuständige Stelle

Die Veterinärbehörde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.

Veterinärbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Die verantwortliche Person muss entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
  • Bei Verkauf von Tieren muss der künftigen, tierhaltenden Person eine schriftliche Information über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres übergeben werden.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Das können Sie in der Regel formlos tun.

Sie erhalten von der zuständigen Stelle auch Informationen zum weiteren Verfahren und, wenn vorhanden, ein Formular.

Ihr Antrag wird zunächst von der unteren Veterinärbehörde geprüft. Eventuell fordert sie Unterlagen nach.

Bevor die Behörde Ihnen eine Erlaubnis erteilt, muss sie diese dem Gemeinsamen Büro der anerkannten Tierschutzorganisationen zur Stellungnahme vorlegen.

Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie mit schriftlichem Bescheid mit der Post.

Fristen

mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorlegen:

  • Name und Anschrift der antragstellenden Person
  • Beschreibung des Vorhabens mit Art und Höchstzahl von Tieren
  • Name und Anschrift der für die Tätigkeit verantwortlichen Person
  • Berufliche Qualifikation der für die Tätigkeit verantwortlichen Person
  • Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen sollen
  • aktuelles Führungszeugnis
  • gegebenenfalls Börsenordnung

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie zusätzlich vorlegen müssen.

Kosten

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob die Erlaubnis kostenpflichtig ist.

Bearbeitungsdauer

mindestens 4 Wochen, höchstens 4 Monate

Hinweise

keine

Freigabevermerk

28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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