Leistungen

Studienkredit der KfW beantragen

Mit dem Studienkredit können Studierende ihre laufenden Kosten decken. Dabei erfolgt die Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Konditionen

Höhe

monatlich zwischen EUR 100,00 und 650,00

Höchstbetrag

EUR 54.600

Zinssatz

  • variabler Zinssatz
  • wird jeweils am 01.04. und 01.10. neu festgelegt

Laufzeit

  • Auszahlungsphase: 3 bis 7 Jahre
  • Karenzphase: 6 bis 23 Monate
  • Tilgungsphase: maximal 25 Jahre oder bis zum 67. Geburtstag

Sicherheiten

  • keine

Tipp: Sie können den Studienkredit mit anderen Förderungen wie BAFöG oder dem KfW-Bildungskredit kombinieren.

Zuständige Stelle

die KfW Bankengruppe - Förderbank - Beratungszentrum Frankfurt am Main

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Studierende zwischen 18 und 44 Jahren
  • deutsche Staatsbürger
  • EU-Staatsbürger
  • Familienangehörige deutscher und EU-Staatsbürger
  • Bildungsinländer

Verfahrensablauf

Antragstellung und Vorlage beim Vertriebspartner

  • Drucken Sie das Vertragsangebot aus und geben Sie es bei ihrem Vertriebspartner ab.
  • Der Vertriebspartner leitet Ihre Unterlagen weiter.
  • Sofern Sie eine Zusage erhalten, erhalten Sie per Post die Zugangsdaten zum Onlinebanking.
  • Dort können Sie die Förderung abrufen.

Fristen

Sie können Ihren Antrag drei Monate im Voraus stellen. Den monatlichen Betrag können Sie jeweils zum 15.03. und 15.09. anpassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formblatt zum Vertragsangebot
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Studienbescheinigung
  • Nachweis eines Girokontos

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie aus den Programminformationen des KfW-Förderportals.

Kosten

  • Kreditzinsen

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat dessen ausführliche Fassung am 10.12.2018 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
Nächster Termin