Leistungen

Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragen

Wenn Sie für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können Sie die allgemeine Hochschulreife über eine Begabtenprüfung erhalten.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie findet einmal jährlich im Frühjahr an einem der Regierungspräsidien statt.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Kultusministerium Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • mindestens fünfjährige Berufstätigkeit nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung beziehungsweise mindestens siebenjährige Berufstätigkeit nach einer vorgezogenen Abschlussprüfung der beruflichen Ausbildung
    Die Führung eines Familienhaushaltes ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt. Dies gilt für Haushalte
    • mit mindestens drei Personen oder
    • in Ausnahmefällen mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person.
  • besondere Eignung und angemessene, vielseitige Bildung
    Diese müssen Sie durch Unterlagen oder möglicherweise in einem Vorgespräch nachweisen.

Nicht teilnehmen dürfen Sie in folgenden Fällen:

  • Sie haben bereits erfolglos versucht, eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife zu erlangen.
  • Sie besitzen eine fachgebundene Hochschulreife und haben die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife abzulegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich schriftlich beim Kultusministerium anmelden. Dieses entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und weist Sie einem Regierungspräsidium zu.

Die schriftliche Prüfung umfasst:

  • ein von Ihnen gewähltes wissenschaftliches Fachgebiet
  • Deutsch
  • Mathematik oder eine Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein)

Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 240 und höchstens 300 Minuten.

Nach Bestehen des schriftlichen Teils findet die mündliche Prüfung als Einzelprüfung statt. Sie erstreckt sich auf:

  • das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,
  • Mathematik, falls eine Fremdsprache schriftlich geprüft wurde, oder eine Fremdsprache, wenn Mathematik schriftlich geprüft wurde und
  • auf ein Fach aus der Fächergruppe 1 (Physik, Chemie, Biologie) oder auf ein Fach aus der Fächergruppe 2 (Geschichte, Erdkunde). Die Fächergruppe wird mit der Zulassung festgelegt. Das Prüfungsfach aus der Fächergruppe wählen die Bewerberinnen oder Bewerber.

Die mündliche Prüfung dauert üblicherweise eineinhalb bis zwei Stunden. Die Prüfungszeit verteilt sich etwa gleichmäßig auf die einzelnen Fächer.

Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsteil in jedem Fach mindestens fünf Punkte erreichen.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die allgemeine Hochschulreife.

Fristen

Bis zum 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf mit ausführlichen Angaben über
    • den bisherigen Bildungsgang,
    • die ausgeübte Berufstätigkeit,
    • die wissenschaftliche Beschäftigung und
    • das erstrebte Berufsziel
  • sämtliche Schulabgangszeugnisse
  • Nachweise über Berufsausbildung und Berufsleistungen
  • Angaben über
    • das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,
    • die Schwerpunktgebiete in den einzelnen Fächern und
    • das beabsichtigte Studium
  • zwei Gutachten über die Befähigung, die Leistungen und den Bildungsstand, vor allem im gewählten Fachgebiet
  • die Versicherung, dass Sie an keiner der folgenden Prüfungen teilgenommen und nicht um Zulassung dazu nachgesucht haben:
    • ordentliche Abiturprüfung
    • Abiturprüfung für Schulfremde
    • Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis
    • Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
  • ein Passbild
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit

Hinweis: Sämtliche Zeugnisse müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen. Die zuständige Stelle kann auch die Vorlage der Originale verlangen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

etwa einen Monat

Hinweise

Weitere fachspezifische Hinweise können Sie dem Merkblatt zur Begabtenprüfung entnehmen.

Freigabevermerk

24.01.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
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Raiffeisenbank Wangen
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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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