Leistungen

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)

Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege betreuen, erhalten Unterhalt vom Jugendamt (Pflegegeld). Das Jugendamt zahlt monatliche Pauschalbeträge, die nach dem Alter der Kinder oder Jugendlichen gestaffelt sind. Sie setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Kosten für den Sachaufwand
    Diese decken den regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf der Kinder oder Jugendlichen wie Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, sonstige Bedürfnisse.
  • Kosten der Pflege und Erziehung
    Diese decken das Betreuungs- und Erziehungsangebot der Pflegepersonen. Sie sind als Anerkennungsbetrag für die Erziehungsleistung der Pflegeeltern anzusehen. Sie stellen kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinn dar.

Empfohlen sind die folgenden Pauschalbeträge:

  • für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: EUR 853,00
  • für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren: EUR 939,00
  • für Kinder und Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren: EUR 1.004,00

Diese Beträge beinhalten ggf. auch Zuschüsse zu

  • den Aufwendungen für Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung der Pflegepersonen (empfohlen werden 175,78 Euro pro Jahr)
  • Beiträgen zur Alterssicherung.
    Das Jugendamt erstattet die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen
    (empfohlen wird ein Beitrag von 42,53 Euro pro Monat)

Zusätzlich zu den monatlichen Pauschalbeträgen können Sie einmalige Beihilfen oder Zuschüsse erhalten. Diese bekommen Sie z.B. für die Erstausstattung einer Pflegestelle, für wichtige persönliche Anlässe im Leben der Kinder oder Jugendlichen oder für Urlaubs- und Ferienreisen der Kinder und Jugendlichen.

Hinweis: In Baden-Württemberg setzen die Jugendämter das Pflegegeld fest. Im Einzelfall sind andere Beträge möglich, z.B. in folgenden Fällen:

  • Das Kind befindet sich in Pflege bei einer ihm gegenüber unterhaltspflichtigen Person (z.B. Großeltern). Dann kann der Pauschalbetrag für die Kosten für den Sachaufwand gekürzt werden. Dies hängt von den sonstigen Verpflichtungen der Pflegeperson ab.
  • Wenn eine Person mehrere Kinder betreut, zahlt das Jugendamt den Beitrag zur Unfallversicherung nur einmal.

Das Jugendamt leistet die Unterhaltszahlungen, solange die Vollzeitpflege dauert. Die Eltern müssen sich an der Deckung der Kosten der Vollzeitpflege im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.

Zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Das Kind oder der junge Mensch erhält eine der folgenden Hilfen:

  • Vollzeitpflege
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, wenn die Pflegepersonen diese erbringen
  • Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Verfahrensablauf

Sie müssen keinen Antrag stellen. Üblicherweise erhalten Sie den Bewilligungsbescheid für das Pflegegeld gleichzeitig mit der Bewilligung der Vollzeitpflege.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Das Jugendamt verlangt von den Sorgeberechtigten Einkommensnachweise und Nachweise über laufende Ausgaben. Anhand der Nachweise berechnet es, in welcher Höhe sie sich gegebenenfalls an den Unterhaltsleistungen für ihr Kind beteiligen müssen.

Kosten

keine

Freigabevermerk

Stand: 12.05.2021
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
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Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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