Leistungen

Heimarbeit - Halbjährige Listenmeldung

Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgewerbetreibende im Sinne des Heimarbeitsgesetzes sowie Personen, die wegen ihrer Schutzbedürftigkeit den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, unterliegen besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften.

Firmen, die Heimarbeit vergeben, sind zum Führen von Heimarbeitslisten verpflichtet. Die Listen sind halbjährlich an die zuständige Stelle zu senden.

Zuständige Stelle

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie beschäftigen Personen in Heimarbeit.

Zu den Personen in Heimarbeit zählen:

  • in Heimarbeit Beschäftigte (Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgewerbetreibende)
  • Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
  • sonstige gleichgestellte Personen

Verfahrensablauf

In die Heimarbeitsliste sind alle Personen, die mit Heimarbeit oder mit ihrer Weitergabe beschäftigt werden, einzutragen.

Für jedes Kalenderhalbjahr ist eine Heimarbeitsliste neu anzulegen und laufend zu ergänzen.

Wenn Sie der zuständigen Stelle die Heimarbeitsliste online übermitteln:

Füllen Sie das zugehörige Formular im Abschnitt "Onlineantrag" Schritt für Schritt online aus und reichen Sie es am Ende online ein. Sie haben auch die Möglichkeit, das Formblatt für die Heimarbeitsliste runterzuladen, auszufüllen und wieder hochzuladen. Dieser Weg bietet sich an, wenn Sie eine große Zahl an Heimarbeitern in der Heimarbeitsliste übermitteln müssen. Der Formularassistent bietet Ihnen Hilfetexte zur Erläuterung der einzelnen Formularfelder. Sie erhalten eine Bestätigung und ein ausgefülltes PDF-Formular für Ihre Unterlagen.

Falls Sie das Verfahren nicht online durchführen, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium (zuständige Stelle), das für Sie zuständig ist. Die Kontaktdaten finden Sie über den Hyperlink im Abschnitt "Vertiefende Informationen".

Fristen

Die Heimarbeitsliste müssen Sie halbjährlich an die zuständige Stelle übermitteln:

  • bis spätestens 31. Juli die Heimarbeitsliste für das erste Halbjahr (1. Januar bis 30. Juni) des laufenden Jahres.
  • bis spätestens 31. Januar die Heimarbeitsliste für das zweite Halbjahr (1. Juli bis 31. Dezember) des Vorjahres.

Die Termine sind genau einzuhalten, da die Listen für eine ordnungsgemäße Entgeltüberwachung zwingend erforderlich sind. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Listenführung können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

21.08.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
Nächster Termin