Leistungen

Heilpraktikererlaubnis beantragen

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin/Arzt approbiert zu haben, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- und gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird.

Es besteht die Möglichkeit eine allgemeine Heilpraktiker-Erlaubnis zu beantragen oder eine Heilpraktiker-Erlaubnis, die auf das Gebiet der Psychotherapie, Podologie oder Physiotherapie beschränkt ist.

Zuständige Stelle

Das für Ihren Ort zuständige Regierungspräsidium

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Kenntnisüberprüfung
  • Mindestalter 25 Jahre
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen
  • gesundheitliche Eignung

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis bei der zuständigen Stelle.

Sie prüft Ihren Antrag und erteilt die Erlaubnis.

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Kenntnisüberprüfungen.

Der Antrag sollte erst dann gestellt werden, wenn eine Teilnahme an der nächsten schriftlichen Kenntnisüberprüfung sicher feststeht.

Fristen

i.d.R. 4 - 8 Monate vor dem Prüfungstermin.

Je nach Gesundheitsamt können Anträge nur zu bestimmten Zeiträumen eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)
  • ärztliche Eignungsbescheinigung, über die physische und psychische Eignung zur ordnungsgemäßen Ausübung der Tätigkeit eines Heilpraktikers, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages nicht älter als 3 Monate ist
  • amtliche Bestätigung, dass ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O („zur Vorlage bei einer Behörde“ gemäß § 30 Abs. 5 BZRG) beantragt wurde; dieses darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als 3 Monate sein

Wenn Sie einen Antrag auf eine Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie bzw. Podologie stellen, werden zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Abschlusszeugnis über die Ausbildung zum Physiotherapeuten/Podologen
  • Aus- und Fortbildungsnachweise

Bei Personen, die erfolgreich ein Psychologie Studium abgeschlossen haben und die weiteren Voraussetzungen nach der Verwaltungsvorschrift (LINK) erfüllen, besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Einzelfallentscheidung von der Kenntnisüberprüfung ganz oder teilweise abzusehen.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihrer Unterlagen. Dies ist aber noch keine Bestätigung auf Vollständigkeit.

Kosten

die Kosten sind beim Gesundheitsamt zu erfragen

Hinweise

Kenntnisüberprüfung

Wer beabsichtigt, sich als Heilpraktiker im jeweiligen Regierungsbezirk niederzulassen und dies nachweist, kann ebenfalls in der bereits genannten Antragsfrist einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis stellen.

Wenn Sie einen Antrag auf eine allgemeine Heilpraktiker-Erlaubnis stellen, besteht die Kenntnisüberprüfung aus 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice), von denen 75% (45 Fragen) innerhalb von 120 Minuten richtig beantwortet werden müssen.

Wenn Sie einen Antrag auf eine Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie stellen, besteht die Kenntnisüberprüfung aus 28 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice), von denen 75% (21 Fragen) innerhalb von 56 Minuten richtig beantwortet werden müssen.

Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung. Die mündlichen Kenntnisüberprüfungen beginnen ca. 5 - 6 Wochen nach der schriftlichen Überprüfung. Die mündliche Überprüfung dauert im Regelfall nicht länger als 45 Minuten.

Der schriftliche und der mündliche Teil der Kenntnisüberprüfung stellen eine Einheit dar. Bei Nichtbestehen der mündlichen Überprüfung muss daher auch die schriftliche Überprüfung erneut abgelegt werden.

Wenn Sie einen Antrag auf eine Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie/Podologie stellen, dann wird ausschließlich eine mündliche Kenntnisüberprüfung durchgeführt.

Wohnsitz

Um die Heilpraktikererlaubnis zu erhalten muss nachgewiesen sein, dass der Hauptwohnsitz im zuständigen Bezirk liegt. Es besteht auch die Möglichkeit einen geeigneten Nachweis vorzulegen, der darlegt, dass der Beruf des Heilpraktikers nach bestandener Prüfung im zuständigen Bezirk ausgeübt wird (unterschriebener Mietvertrag über Praxisräume, Bestätigung eines Praxisinhabers über Aufnahme des Antragstellers nach bestandener Prüfung o.ä.)

Verschieben der Prüfung

Das Verschieben der Prüfung ist grundsätzlich nur noch einmalig auf den darauffolgenden Prüfungstermin möglich. Wird auch dieser Termin nicht wahrgenommen, erfolgt eine gebührenpflichtige Antragsablehnung.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

03.05.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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