Leistungen

Genossenschaftsregister - Eintragung beantragen

Genossenschaften müssen beim Registergericht in das Genossenschaftsregister eingetragen werden. Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie unter Beteiligung aller Vorstandsmitglieder die Eintragung einer Genossenschaft beantragen.

Zuständige Stelle

Eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Eintragung einer Genossenschaft erfolgt aufgrund einer Anmeldung. Diese ist gleichbedeutend mit einem Antrag auf Eintragung.
Die Anmeldung muss elektronisch und in notariell beglaubigter Form erfolgen.
Die notwendigen Formalitäten übernimmt Ihre Notarin oder Ihr Notar.

Verfahrensablauf

Die Notarin oder der Notar berät Sie bei der Antragstellung.
Sie oder er erstellt den Antrag in der erforderlichen Form und übermittelt ihn an das zuständige Registergericht.
Das Registergericht prüft Ihre Unterlagen. Wenn es keine Beanstandung gibt, erfolgt die Eintragung in das Genossenschaftsregister.
Mit der Eintragung erhält die Genossenschaft den Namenszusatz „e.G.“, das heißt, sie ist als eingetragene Genossenschaft zu bezeichnen.

Das Genossenschaftsregister enthält unter anderem Angaben zum Namen, Sitz und Gegenstand der Genossenschaft, zu Bestimmungen über eine Nachschusspflicht, zur Vertretung, zu Prokura sowie Informationen zur Auflösung und zur Löschung der Genossenschaft.

Wenn sich wichtige Änderungen, etwa zum Sitz oder zur Vertretungsregelung ergeben, müssen Sie diese Änderungen erneut über eine Notarin oder einen Notar dem Registergericht mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Neugründung einer Genossenschaft müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: 

  • die Satzung der Genossenschaft, die von mindestens drei Mitgliedern unterzeichnet sein muss,
  • eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie
  • die Bescheinigung eines Prüfungsverbandes, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist, sowie eine gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbandes, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist. 

Über die in Ihrem Fall unter Umständen zusätzlich erforderlichen Unterlagen berät Sie eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl.

Kosten

  • abhängig vom Einzelfall
  • bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen

Freigabevermerk

Stand: 17.09.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
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BIC GOPSDE6GXXX

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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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