Leistungen

Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) beantragen

Der Umweltbonus beziehungsweise die Innovationsprämie fördert den Absatz neuer und junger gebrauchter elektrisch betriebener Fahrzeuge. Zudem soll er allgemein für eine höhere Akzeptanz der Elektromobilität sorgen. Um ihn zu erhalten, müssen Sie den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Förderfähig sind

  • rein elektrisch betriebene Elektrofahrzeuge,
  • Brennstoffzellenfahrzeuge,
  • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride).

Den Umweltbonus zahlen jeweils zur Hälfte die Bundesregierung und die Hersteller. Die Erhöhung der Prämie (Innovationsprämie) zahlt alleine die Bundesregierung. An dieser Stelle geht es nur um den Bundesanteil am Umweltbonus.
Die Höhe des Umweltbonus beziehungsweise des Fördersatzes hängt ab von:

  • Art des Antriebes
  • Art des Erwerbs: Kauf oder Leasing (beziehungsweise von der Leasingdauer)
  • Basispreis des Fahrzeugs
  • Mindesthaltedauer

Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge:
Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis unter EUR 40.000)

  • Kauf: EUR 6.000 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: EUR 1.500 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: EUR 3.000 (Mindesthaltedauer 12 Monate)
  • Leasinglaufzeit über 23 Monate: EUR 6.000 (Mindesthaltedauer 24 Monate)

Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis über EUR 40.000)

  • Kauf: EUR 3.750 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: EUR 937,50 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: EUR 1.875 (Mindesthaltedauer 12 Monate)
  • Leasinglaufzeit über 23 Monate: EUR 3.750 (Mindesthaltedauer 24 Monate)

Umweltbonus für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis unter EUR 40.000)

  • Kauf: EUR 4.500 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: EUR 1.125 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: EUR 2.250 (Mindesthaltedauer 12 Monate)
  • Leasinglaufzeit über 23 Monate: EUR 4.500 (Mindesthaltedauer 24 Monate)

Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis über EUR 40.000)

  • Kauf: EUR 3.750 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: EUR 937,50 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: EUR 1.875 (Mindesthaltedauer 12 Monate)
  • Leasinglaufzeit über 23 Monate: EUR 3.750 (Mindesthaltedauer 24 Monate)

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für den Umweltbonus sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Nicht antragsberechtigt sind:

  • der Bund und die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen,
  • alle öffentlichen Einrichtungen des Staates, die den Begriff des öffentlich-rechtlichen Auftraggebers im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfüllen,
  • Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen,
  • Antragstellerinnen und -steller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
  • Antragstellerinnen und -steller, die eine Vermögensauskunft als Schuldner im Sinne der Zivilprozessordnung oder Vollstreckungsschuldner im Sinne der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
    Wenn die Antragstellerin eine juristische Person ist, gilt dasselbe für die Inhaberin oder den Inhaber der juristischen Person

Voraussetzungen für die Förderung von Neufahrzeugen:

  • Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
  • Es muss sich um ein Neufahrzeug handeln, das erstmals zugelassen wird.
  • Der Erwerb (Abschluss von Kauf- oder Leasingvertrag) sowie die Erstzulassung müssen am 18.5.2016 oder später erfolgt sein.
  • Das Fahrzeug muss im Inland auf Antragstellerin oder -steller zugelassen sein.
  • Beim Kauf muss es mindestens 6 Monate zugelassen bleiben.
  • Beim Leasing variiert die Mindesthaltedauer je nach Länge des Leasingvertrages zwischen 6, 12 und 24 Monaten.
  • Wenn Sie den Bundesanteil am Umweltbonus beantragen, muss der Anteil der Autoindustrie am Umweltbonus bereits geleistet worden sein. Dies ermittelt das BAFA durch den Vergleich Ihrer Erwerbskosten mit den im BAFA hinterlegten Netto-Listenpreisen.

Voraussetzungen für die Förderung von jungen Gebrauchtfahrzeugen:

  • Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
  • Das Fahrzeug muss nach dem 4.11.2019 oder später erstzugelassen worden sein.
  • Das Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein.
  • Das Fahrzeug darf zum Zeitpunkt der Zulassung auf die Zweithalterin oder den Zweithalter maximal eine Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen.

Weitere Voraussetzungen finden sich in der Förderrichtlinie.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag elektronisch mit Hilfe des Online-Formulars auf dem Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

  • Füllen Sie das Antragsformular online aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Nach Absenden des Antragsformulars haben Sie die Möglichkeit das PDF-Dokument (bestehend aus Antragsformular und Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben) zu speichern.
  • Drucken Sie die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben aus und laden Sie sie unterschrieben und eingescannt über das Upload-Portal wieder hoch.
  • Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Link zum Upload-Portal.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus geht auf das im Antragsformular angegebene Konto ein.

Alle weiteren Details zum Verfahren finden sich in der Förderrichtlinie.

Fristen

  • Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung des Fahrzeuges erfolgen.
  • Die Antragstellung für Sammelanträge ist ab dem 01.09.2020 möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Neufahrzeuge
    • bei Kauf: Rechnung
    • bei Leasing:
      • verbindliche Bestellung
      • Leasingvertrag
      • Kalkulation der Leasingrate
      • Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben
  • bei jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen:
    • Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder einer Neufahrzeugrechnung nebst Laufleistungsgutachten
    • Nachweispaket von Gebrauchtwagen; lassen Sie die Erklärung über das Formular "Nachweispaket von Gebrauchtwagen" durch einen amtlich anerkannte sachverständige Person oder eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur beziehungsweise eine öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Person bestätigen, es sei denn Sie haben bereits ein DAT-Gutachten erstellen lassen.
  • Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben

Musterunterlagen können Sie der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Elektromobilität entnehmen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Das Förderprogramm erfreut sich großer Beliebtheit. Dies führt leider dazu, dass es mit der Bearbeitung der Anträge etwas länger dauert. Die Bearbeitungszeit eines Antrages ist auch davon abhängig, ob uns alle Unterlagen zu einem Antrag vorliegen.

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

05.04.2023 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi)

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
Nächster Termin