Leistungen

Einrichtung einer Baustelle vorankündigen

Sie müssen die Einrichtung einer Baustelle rechtzeitig ankündigen.

Die sogenannte Vorankündigung müssen Sie danach auf der Baustelle sichtbar und vor Witterungseinflüssen geschützt aushängen. Ihre Lesbarkeit muss während der Dauer der Bauarbeiten erhalten bleiben. Bei erheblichen Änderungen müssen Sie die Vorankündigung aktualisieren. Eine erneute Mitteilung an die Behörde ist nicht erforderlich.

Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, müssen Sie einen Koordinator beziehungsweise mehrere Koordinatoren bestellen.

Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, müssen Sie zusätzlich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Vorankündigung übermitteln müssen und Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.

Zuständige Stelle

  • wenn die Baustelle in einem Stadtkreis liegt: die Gewerbeaufsicht bei der Stadtverwaltung
  • wenn die Baustelle in einem Landkreis liegt: die Gewerbeaufsicht beim Landratsamt
  • für Baustellen auf einem Betriebsgelände mit nach dem Umweltrecht bedeutsameren Anlagen: die Gewerbeaufsicht des jeweiligen Regierungspräsidiums
  • für Baustellen auf folgenden Betriebsgeländen ausschließlich die Landesbergdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg:
    • Betriebsgelände und Tätigkeiten, die der Bergaufsicht unterliegen
    • Betriebsgelände mit Seilbahnen, die dem Personenverkehr dienen
    • Betriebsgelände mit Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen und mit 16 bar Druck oder mehr betrieben werden
    • Anlagen der untertägigen Abfallentsorgung
    • Betriebsgelände mit Anlagen, die der Herstellung, wesentlichen Erweiterung und wesentlichen Veränderung von unterirdischen Hohlräumen dienen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Die Arbeiten dauern voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage und dabei werden mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sein oder
  • der Umfang der Arbeiten wird 500 Personentage voraussichtlich überschreiten.

Verfahrensablauf

Sie müssen der zuständigen Behörde eine Vorankündigung schicken. Nutzen Sie dafür das im Internet erhältliche Formular.

Die Vorankündigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Ort der Baustelle
  • Name und Anschrift des Bauherren
  • Art des Bauvorhabens
  • Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten
  • Name und Anschrift des Koordinators oder der Koordinatorin
  • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeit
  • voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
  • Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
  • Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte

Fristen

spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle

Erforderliche Unterlagen

  • eventuell: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.05.2019 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

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Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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