Leistungen

Breitbandvorhaben - Mitfinanzierung beantragen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Mitfinanzierung kommunale Breitbandvorhaben, die nach dem Breitbandförderprogramm des Bundes gefördert werden.

Zuständige Stelle

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Referat 73 - Digitale Infrastruktur
Postfach 10 34 65
70029 Stuttgart

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung einer Mitfinanzierung durch das Land ist das Vorliegen eines Zuwendungsbescheides des Bundes.

Verfahrensablauf

Sobald Sie vom Bund einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben, können Sie online einen Antrag auf Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg stellen.

Reichen Sie neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular die erforderlichen Unterlagen ein.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Kopien
    • des Antrags auf Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie und dessen Finanzierungsplan
    • des vom Bund auf der Grundlage der Bundesbreitbandrichtlinie erteilten Zuwendungsbescheids mit Anlagen
  • öffentlich-rechtlicher Vertrag beziehungsweise die unterzeichnete Kooperationserklärung nach Nummer 4.1 Bundesbreitbandrichtlinie
  • Dokumentation der Infrastruktur gemäß den GIS-Nebenbestimmungen
    • des Bundes für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 (Graue-Flecken-Förderung)
    • Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019 - Weiße-Flecken-Förderung

Kosten

Antragstellung und Beratung: keine

Freigabevermerk

Stand: 03.11.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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