Leistungen

Betrieb einer Apotheke beantragen

Die Erlaubnis gilt ausschließlich

  • für die Person, die sie erhalten hat, und
  • für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.

Die Erlaubnis verpflichtet Sie dazu, die Apotheke persönlich in eigener Verantwortung zu leiten.

Hinweis: Möchten mehrere Personen zusammen eine Apotheke betreiben, so ist dies nur in den Rechtsformen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) möglich. Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter erhalten dann eine Erlaubnis zum Betreiben der Apotheke.

Dem Träger eines Krankenhauses kann die Erlaubnis zum Betreiben einer Krankenhausapotheke erteilt werden, wenn diese von einer angestellten Apothekerin oder einem angestellten Apotheker geleitet wird und die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume nachweist. Das für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Krankenhausapotheke notwendige Personal, insbesondere auch das pharmazeutische Personal, muss in ausreichender Zahl vorhanden sein. Der Personalbedarf ergibt sich aus Art und Umfang einer medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung des Krankenhauses mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten unter Berücksichtigung von Größe, Art und Leistungsstruktur des Krankenhauses.

Hinweis: Beim Trägerwechsel ist beim zuständigen Regierungspräsidium eine neue Erlaubnis zu beantragen.

Zuständige Stelle

das für den Sitz der Apotheke örtlich zuständige Regierungspräsidium

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie

  • besitzen die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker und
  • die dafür erforderliche Zuverlässigkeit,
  • sind voll geschäftsfähig,
  • haben keine Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Absprachen getroffen, die gegen bestimmte Regelungen des Apothekengesetzes verstoßen (beispielsweise Beteiligungen an der Apotheke, bevorzugte Abgabe bestimmter Arzneimittel, Rezeptzuweisungen),
  • weisen nach, dass Sie über die erforderlichen Räumlichkeiten verfügen,
  • sind gesundheitlich geeignet für die Leitung einer Apotheke und
  • teilen mit, ob und an welchem Ort in einem anderen EU-/EWR-Staat Sie eine oder mehrere Apotheken betreiben.

Verfahrensablauf

Die Apothekenerlaubnis können Sie formlos beantragen. Ihr Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Anschrift
  • Angabe der Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
  • Name der Apotheke, Ort und Straße
  • Datum der geplanten Eröffnung oder Übernahme

Fristen

Mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Eröffnungs- oder Übernahmetermin

Erforderliche Unterlagen

Je nachdem, in welcher Form Sie die Apotheke betreiben wollen, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen oder Dokumente vorlegen.

Neuerrichtung oder Kauf einer Apotheke

  1. kurzer (tabellarischer) Lebenslauf mit der Angabe, in welchem Land Pharmazie studiert und die pharmazeutische Prüfung abgelegt wurde, und genauen Angaben über die berufliche Tätigkeit nach Erteilung der Approbation.
    Den Lebenslauf müssen Sie handschriftlich mit Datumsangabe unterschreiben.
  2. Identitätsnachweis (z.B. eine beglaubigte Kopie von Reisepass oder Personalausweis)
  3. aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (direkte Übersendung an das Regierungspräsidium)
  4. aktuelles ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht ungeeignet sind, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten
  5. Approbationsurkunde in beglaubigter Fotokopie
  6. eine nach Abschluss der Verträge abzugebende eidesstattliche Versicherung:
    Sie versichern, dass Sie keine Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Absprachen getroffen haben, die gegen das Apothekengesetz verstoßen. Die eidesstattliche Versicherung können sie vor einer Notarin oder einem Notar oder vor der Genehmigungsbehörde abgegeben.
  7. Erklärungen und Versicherungen:
    • ob ein straf- oder berufsrechtliches Verfahren anhängig war oder ist
    • ob Sie eine weitere Betriebserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland beantragt haben
    • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
    • Ausschluss von Fremd- und Mehrbesitz in der Bundesrepublik Deutschland
  8. Nachweise, dass Sie über die erforderlichen Räume verfügen:
    • amtlich beglaubigter Grundbuchauszug oder sonstiger Nachweis, aus dem die Eigentumsverhältnisse am Apothekengrundstück ersichtlich sind
    • Kauf- oder Mietvertrag
    • Lageplan des Grundstücks mit genauer Ortsangabe (Flurstück)
    • maßstabgerechter Plan der Betriebsräume (Größe und Aufteilung)
    • Aufstellung der Grundflächen der Betriebsräume (mindestens 110 Quadratmeter)
    • Erklärung, ob die Offizin barrierefrei zugänglich ist
    • bei bestehenden Apotheken: die genannten Nachweise, abgesehen vom Kauf- oder Mietvertrag, wenn sich Änderungen gegenüber den bereits vorliegenden Unterlagen ergeben haben
  9. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.:
    • Kaufvertrag über Apotheke im Original oder in beglaubigter Fotokopie
    • Nachweis über Namensänderung in beglaubigter Fotokopie
    • Verzicht der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers auf die ihm erteilte Betriebserlaubnis
    • GbR- oder OHG-Vertrag
    • Verzicht auf bereits erteilte Betriebserlaubnis für die antragstellende Person

Pacht einer Apotheke

  • die Unterlagen für die Neuerrichtung oder den Kauf einer Apotheke ausgenommen Ziffer 8 Punkt 1 bis 3
  • Pachtvertrag
  • wenn die Apotheke bereits verpachtet war: Verzichtserklärung der Vorpächterin oder des Vorpächters für die erteilte Betriebserlaubnis
  • in Erbfällen: Erbschaftsnachweis als Beleg für die Verpachtungsberechtigung

Verwaltung einer Apotheke

  • die Unterlagen für die Neuerrichtung oder den Kauf einer Apotheke ausgenommen die Ziffern 6 und 8 Punkt 1 bis 6
  • Erbnachweis
  • Verwaltervertrag

Filialapotheken, Versandapotheken

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie benötigen.

Kosten

für die Erteilung der Betriebserlaubnis und die Abnahmebesichtigung: Gebühren nach der Landesgebührenordnung

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.02.2022 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
Nächster Termin