Leistungen

Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen

Das berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbaut. Sie umfasst drei Schuljahre und führt zur allgemeinen, bundesweit anerkannten Hochschulreife.

Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst verschiedene Richtungen (je nach Angebot vor Ort):

  • agrarwissenschaftlich
  • biotechnologisch
  • ernährungswissenschaftlich
  • sozial- und gesundheitswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Gesundheit und Soziales)
  • technisch (mit den Schwerpunkten Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management, Umwelttechnik)
  • wirtschaftswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Internationale Wirtschaft und Finanzmanagement)

Zuständige Stelle

das in der Bewerbung gewählte berufliche Gymnasium (Priorität 1)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Eingangsklasse:

  • Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bei
    • Realschulabschluss
    • oder dem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule (Werkrealschule) erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
    • oder der Fachschulreife
      Dieser Notendurchschnitt setzt sich aus folgenden Fächern zusammen, in dem Sie mindestens die Note ausreichend erreicht haben müssen:
      • Deutsch
      • Mathematik sowie
      • die erste Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch), die Sie am aufnehmenden beruflichen Gymnasium weiterführen
  • oder Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs
  • oder Versetzungszeugnis in die Klasse 11 des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs
  • oder das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in eine gymnasiale Oberstufe.

Zusätzlich dürfen Sie bei Schuljahresbeginn noch nicht 19, bei abgeschlossener Berufsausbildung noch nicht 22 Jahre alt sein. Die Schulleitung kann beim Vorliegen von besonderen Umständen davon Ausnahmen machen.

Verfahrensablauf

Das Bewerbungsverfahren an öffentlichen beruflichen Schulen läuft online über das Portal BewO (https://bewo.kultus-bw.de/BewO). Sie müssen den von BewO erstellten Aufnahmeantrag ausdrucken

Hinweis: Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

Fristen

Anmeldungen sind bis zum 1. März für das kommende Schuljahr möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Aufnahmeantrag (Ausdruck am Ende des Online-Bewerbungsprozesses Bewo)
  • In BewO enthaltene Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchem anderen Gymnasium / Berufskolleg Sie bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben.
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
  • Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist
    Liegt das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vor:
    • beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
      Die Abschrift des notwendigen Zeugnisses müssen Sie unverzüglich nachreichen.

Kosten

keine

Freigabevermerk

23.02.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
Nächster Termin