Leistungen

Berufliche Bildung - Begabte nach Ausbildung im Dualen System fördern (Weiterbildungsstipendium)

Sie möchten sich beruflich weiterbilden?

Dann können Sie ein Stipendium für berufsbegleitende Weiterbildungen erhalten.

Das Stipendium unterstützt Sie für drei Jahre.

Sie erhalten es ab dem Tag, an dem Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden. Unabhängig vom konkreten Aufnahmetag gilt das Kalenderjahr der Aufnahme als erstes Förderungsjahr. Das Stipendium endet am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Jährlich bekommen Sie Zuschüsse von bis zu 2.000 EUR für beliebig viele Weiterbildungen. Pro Weiterbildung müssen Sie in der Regel einen Eigenanteil von 10 Prozent selbst tragen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Sie sind zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre. Für bestimmte Zeiten wie Elternzeit, Grundwehrdienst oder den Besuch einer beruflichen Vollzeitschule können Ihnen bis zu 3 Jahre angerechnet werden.
  • Sie haben eine Ausbildung im Dualen System abgeschlossen.
  • Ihr Abschluss ist nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannt.
  • Sie sind
    • mindestens 15 Stunden pro Woche beschäftigt,
    • selbständig tätig oder
    • als Arbeit suchend gemeldet.
  • Sie haben
    • bei der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte erzielt,
    • bei mehreren Prüfungsteilen eine Durchschnittsnote von 1,9 oder besser erzielt,
    • in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht oder
  • Ihre Berufsschule oder Ihr Arbeitgeber hat Sie mit einer Begründung für das Stipendium vorgeschlagen.

Hinweis: Auch wenn Sie diese Kriterien erfüllen, haben Sie keinen Anspruch auf Förderung. Gibt es mehr Bewerbungen als Stipendienplätze, entscheidet ein Auswahlverfahren.

Achtung: Wenn Sie während des Stipendiums ein akademisches Studium ohne begleitendes Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche beginnen, scheiden Sie aus dem Programm aus.

Bitte beachten Sie im Einzelnen das Auswahlverfahren der zuständigen Stelle.

Nicht aufgenommen werden:

  • Studierende in Vollzeit ohne begleitendes Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche
  • Personen mit Hochschulabschluss
  • Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
  • Personen, die 28 Jahre oder älter sind

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist zweistufig:

1. Bewerbung für das Stipendium und Aufnahme in die Förderung

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, wie Sie sich bewerben müssen. Klären Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Diese informiert Sie über die weitere Vorgehensweise.

2. Auswahl der konkreten Weiterbildung und Beantragung der Förderung

Wenn Sie ein Stipendium bekommen haben, können Sie sich eine Weiterbildungsmaßnahme suchen und dafür eine Förderung beantragen.

Für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie einen eigenen Förderantrag stellen. Die zuständige Stelle prüft, ob die Maßnahme förderfähig ist.

Förderfähig sind beispielsweise:

  • berufs- und fachbezogene Kurse und Lehrgänge
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (beispielsweise Meister, Techniker, Betriebswirt)
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (beispielsweise Fremdsprachen, EDV, Mitarbeiterführung)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der aktuellen Berufstätigkeit aufbauen

Zuschüsse können Sie erhalten für:

  • Kosten der Weiterbildung
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Vollzeitstudiengänge ohne begleitendes Arbeitsverhältnis
  • Zweitausbildungen
  • Vorbereitungslehrgänge auf allgemeinbildende Schulabschlüsse

Ist die Maßnahme förderfähig, schließt die zuständige Stelle mit Ihnen eine Fördervereinbarung ab. Darin wird festgelegt, wann und in welchen Raten die Förderung ausbezahlt wird.

Fristen

Jede zuständige Stelle setzt unterschiedliche Bewerbungstermine fest. Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.

Die Förderung für eine Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle.

Kosten

keine

Hinweise

Das Förderprogramm führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB) im Auftrag der Bundesregierung durch.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen und die Handwerkskammer Region Stuttgart haben dessen ausführliche Fassung am 31.07.2013 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
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Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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