Leistungen

Ausbildungsförderung für Schüler für Ausbildung im Ausland beantragen

Sie sind Schülerin oder Schüler eines Gymnasiums, einer Fachoberschule oder einer Berufsfachschule? Dann können Sie bei einer Ausbildung oder einem Praktikum im Ausland BaföG erhalten.

Notwendige Ausgaben für Hin- und Rückfahrten zur Ausbildungsstätte erhalten Sie zusätzlich. Diese zusätzlichen Leistungen werden je nach Einzelfall als Zuschuss oder Bankdarlehen geleistet. Ein Bankdarlehen müssen Sie später zurückzahlen, einen Zuschuss nicht.

Hinweis: Der Besuch von Berufsaufbauschulen und Abendgymnasien wird nicht gefördert.

Zuständige Stelle

abhängig vom Gastland: bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • förderungsfähige Ausbildung
    Diese müssen z.B. mit folgenden deutschen Ausbildungsgängen gleichwertig sein:
    • Gymnasien ab Klasse 11
    • höhere Fachschulen, Akademien
    • Berufsfachschulklassen
  • Staatsangehörigkeit:
    • deutsch
    • EU-/EWR (gilt auch für Ehemänner und Ehefrauen sowie deren Kinder)
    • andere Ausländerinnen und Ausländer, wenn eine Bleibeperspektive in Deutschland besteht (z.B. wenn eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt vorliegt)

Verfahrensablauf

Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Die Antragsformulare können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anfordern. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stehen sie auch zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formblätter können Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken. Sie haben auch die Möglichkeit, den BAföG-Antrag online auszufüllen.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Bei positiver Entscheidung wird Ihnen der Förderbetrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.

Fristen

Die Förderung sollten Sie mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beantragen.

Erforderliche Unterlagen

keine; die zuständige Stelle kann im Einzelfall neben den Formularen weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

keine

Hinweise

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie eine Liste der zuständigen Ämter.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 16.10.2016 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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