Leistungen

Visum für Studierende beantragen

Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, benötigen Sie vor der Einreise ein Visum.
Das gilt nicht für:

  • Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EWR-Staaten
  • Staatsangehörige der Schweiz
  • Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA

Das Visum erhalten Sie in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen. Nach Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden.

Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA müssen vor Ablauf von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen.

Zuständige Stelle

Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), in deren Amtsbezirk die antragstellende Person sich gewöhnlich aufhält beziehungsweise ihren Wohnsitz hat.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Studium an
    • einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
    • einer vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg (früher: Berufsakademie)).
  • Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen.
    Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
    • Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
    • Sprachprüfung
    • auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
    • Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
    • Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungsstudium oder Promotion
    • praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium soweit sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind
  • Sicherstellung der
    • Finanzierung des Lebensunterhalts
      Die entsprechenden Mindestbeträge werden vom Bundesministerium des Innern jährlich im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
    • Krankenversicherung in Deutschland
  • Erfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.
    Die allgemeinen schulischen Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung können im Bundesgebiet nicht nachgeholt werden.

Verfahrensablauf

Den jeweiligen auf Sie zutreffenden Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis) müssen Sie mithilfe des jeweiligen Formulars beantragen.

Antragsformulare für Visumanträge erhalten Sie kostenlos von der zuständigen Auslandsvertretung in der ortsüblichen Sprachfassung. Sie stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung, je nach Angebot der jeweiligen Auslandsvertretung.

Für andere Aufenthaltstitel erhalten Sie die notwendigen Formulare bei der Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie nach Ihrer Einreise sich mit Ihrem Wohnsitz angemeldet haben. Einzelheiten zum jeweiligen Verfahrensablauf finden Sie in den oben aufgelisteten Verfahrensbeschreibungen.

Sie müssen den Visumantrag persönlich stellen. Die Auslandsvertretung holt die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein. Nach der Zustimmung kann die Auslandsvertretung das Visum erteilen, das die Einreise und den vorläufigen Aufenthalt erlaubt.

Fristen

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Reisepass
  • ein aktuelles Passbild
  • je nach Aufenthaltstitel Nachweise der genannten Voraussetzungen:
    • Bescheinigung über Aufenthaltszweck (z.B. Zulassung zum Studium)
    • Finanzierungsnachweis (z.B. Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland, Stipendienvertrag)
    • Nachweis über die Krankenversicherung

Die deutsche Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde können weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

75,00 EUR

Bearbeitungsdauer

Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann länderabhängig unterschiedlich sein. Sie müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer rechnen.

Hinweise

Bitte kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um Ihr Visum und nehmen Kontakt mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung auf.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • § 2 Abs. 3 (AufenthG) Lebensunterhalt, Krankenversicherung
  • § 3 (AufenthG) Passpflicht
  • § 4 (AufenthG) Erfordernis eines Aufenthaltstitels
  • § 5 Abs. 1 (AufenthG) Lebensunterhalt, Krankenversicherung
  • § 16b (AufenthG) Studium

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

  • § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

Freigabevermerk

01.08.2023; Justizministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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