Leistungen

Anerkennung als gemeinnützige Stiftung beantragen

Stiftungen sind dazu verpflichtet, anstelle der Einkommensteuer Körperschaftsteuer zu zahlen.

Keine Steuerzahlungspflichten entstehen in der Regel bei gemeinnützigen Stiftungen.

Gemeinnützig bedeutet:

  • Die Aktivitäten der Stiftung beschränken sich darauf, ihren ideellen satzungsmäßigen Zweck zu erfüllen.
  • Sie finanziert die Aktivitäten nur mit dem Stiftungsvermögen sowie mit Spenden und Zustiftungen.

Hinweis: Familienstiftungen unterliegen in Zeitabständen von je 30 Jahren zusätzlich auch der Erbersatzsteuer.

Zuständige Stelle

das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Stiftung muss eine Satzung vorliegen.

Verfahrensablauf

Stimmen Sie den Satzungsentwurf bereits im Voraus mit der zuständigen Stelle ab und klären Sie die Frage der Gemeinnützigkeit. So können Sie, wenn notwendig, noch Änderungen in der Satzung vornehmen.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen Sie schriftlich. Ein Formular gibt es nicht.

Die zuständige Stelle prüft die Satzung. Danach erhalten Sie eine Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Kopien

  • der Satzung
  • des Stiftungsgeschäfts
  • bei rechtsfähigen Stiftungen zusätzlich: der Anerkennung durch das Regierungspräsidium

Kosten

keine

Hinweise

Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten schon vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.

Freigabevermerk

08.01.2024; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

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Raiffeisenbank Wangen
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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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