Leistungen

Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen

Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.

Sie

  • beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
  • stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
  • bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.

Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie

  • einen Wohnsitz in Deutschland haben und
  • einen reglementierten Beruf ausüben möchten.

Die Bewertung soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus ihr können Sie keine Rechtsansprüche ableiten.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Die Abschlusszeugnisse müssen amtlich beglaubigt sein.
  • Der Abschluss muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
    • Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation oder unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising) sind weitere Voraussetzungen zu beachten. Unter anderem muss der Abschlusses den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
  • Bei Abschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist: Der absolvierte Studiengang muss akkreditiert sein.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.

Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Die Zeugnisbewertung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können, erhalten Sie als Kurzfassung und als Langfassung, nachdem 

  • Ihr Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen ist,
  • dort alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und
  • Sie die Gebühren bezahlt haben.

Erforderliche Unterlagen

unterschiedlich, je nach Land, in dem Sie Ihren Hochschulabschluss erworben haben:

Checkliste für die Dokumente für Ihre Zeugnisbewertung

Kosten

  • für die Ausstellung der Bescheinigung: EUR 200,00
  • für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung bei mehreren Qualifikationen: EUR 100,00
  • für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts): EUR 100,00

Bearbeitungsdauer

in der Regel drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags und der Gebühr

Hinweise

Als Studienbewerberin oder Studienbewerber mit ausländischer Studienberechtigung richten Sie Ihre Bewerbung in der Regel direkt an die Hochschule, an der Sie studieren wollen.

Eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Freigabevermerk

Stand: 26.01.2022

Verantwortlich: Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
Nächster Termin