Leistungen

Unfallversicherung - Tagespflege anmelden

Als Tagespflegeperson müssen Sie sich selbst bei der Unfallversicherung anmelden. Sie sind dann bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichert.

Achtung: Auch wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich trotzdem pflichtversichern.

Die Berufsgenossenschaft berechnet und setzt den Jahresbeitrag für das jeweils laufende Jahr erst im folgenden Jahr rückwirkend fest.

Zuständige Stelle

 

die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie selbständig als Tagespflegeperson tätig sind. Das ist üblicherweise der Fall, wenn Sie sich um mehrere Kinder (höchstens fünf fremde Kinder) aus verschiedenen Familien kümmern. Dabei ist unerheblich, ob Sie sie bei sich zuhause oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.

Das gilt auch für

  • selbständig tätige Tagespflegepersonen, die Kinder nur aus einer Familie betreuen und
  • durch das Jugendamt vermittelte und finanzierte Tagepflegepersonen im Sinne des § 23 SGB VII.

Ausnahmen sind möglich.

Tagespflegepersonen, die im Haushalt des zu betreuenden Kindes angestellt sind, sind als Beschäftigte des Haushalts nicht über die BGW, sondern über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, in Baden-Württemberg die Unfallkasse Baden-Württemberg, gesetzlich unfallversichert.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Sie können sich online anmelden. Wenn Sie sich formlos anmelden, müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Name
  • Anschrift
  • Art und Gegenstand des Betriebes
  • Datum, wann Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgenommen haben

Fristen

innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Versicherung: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

  • Tagespflegepersonen, die Kinder bei sich zuhause oder in anderen geeigneten Räumen betreuen: www.bgw-online.de
  • Tagespflegepersonen, die im Haushalt des zu betreuenden Kindes angestellt sind: www.ukbw.de

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

19.07.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
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BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
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BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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