Baugebiet "Weilenberger Hof"

Aktuelle Situation

1) Verkaufsfläche                          
In den Jahren 2019 und 2020 wird die Stadt Uhingen im nordwestlichen Bereich des ersten Bauabschnitts des Baugebiets „Weilenberger Hof III“ zur Veräußerung an Privaterwerber zwecks Eigennutzung insgesamt 20 Baugrundstücke mit einer Gesamtfläche von knapp 8.200 m² auf den Markt bringen, darunter 6 Einzelhausbauplätze in Randlage, 8 Einzelhausbauplätze in Innenlage und 6 Doppelhausbauplätze in Randlage. Zur Lage und Größe der Grundstücke vgl. die Karte (hier können Sie die Karte als PDF herunterladen (209 KB)).
 

Plan Weilenberger Hof III - 1. Bauabschnitt

2) Verkaufspreise                          
Die Veräußerung des Baulandes erfolgt zum Verkehrswert, eine Preisermäßigung von 20,00 €/m² für bis zu drei berücksichtigungsfähige Kinder wird gewährt; hieraus ergibt sich die nachstehende Preisstaffel für die Grundstücke (Quadratmeterpreise; vermessen und beitragsmäßig erschlossen):

Platz für Familieohne Kind Familie1 Kind Familie2 Kinder Familie3 Kinder
Einzelhaus
- Randlage
 
460,00 € 440,00 € 420,00 € 400,00 €
Einzelhaus
- Innenlage
 
440,00 € 420,00 € 400,00 € 380,00 €
Doppelhaus
- Randlage 
420,00  € 400,00 € 380,00 € 360,00 €

(Kinder werden berücksichtigt ab der 15. Schwangerschaftswoche [nach ärztlicher Bescheinigung] bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres [im Zeitpunkt des Bauplatzvergabebeschlusses]; altersunabhängig werden Kinder berücksichtigt bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit und häuslicher Unterbringung).

3) Vergabekriterien                      
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Bauplatzvergabeverfahren ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit des geplanten Bauprojekts für den Bewerber, deren Vorliegen seitens der Stadt nach Maßstäben der Landeskreditbank geprüft wird.
In diesem Zusammenhang sind mit dem Bauplatzantrag Unterlagen und Nachweise einzureichen zu den geplanten Projektgesamtkosten und zur vorgesehenen Finanzierung (Eigenkapitalnachweise, ggf. Darstellung einer möglichen Fremdkapitalfinanzierung, Einkommensnachweise).
 
Über die Vergabe der zu vermarktenden Bauplätze entscheidet der Uhinger Gemeinderat jeweils im Einzelfall, unter Abwägung des Vorliegens der nachstehenden Merkmale der einzelnen Bewerbungen; ein Rechtsanspruch auf Zuteilung städtischen Baulandes besteht nicht.
 
Vorrangig erfolgt die Bereitstellung städtischen Baulandes an Familien (mit Kindern), wobei in diesem Zusammenhang unter dem Begriff Familie in häuslicher Gemeinschaft lebende Verheiratete, Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende zu verstehen sind.
Weitere Vorzugskriterien sind die Ortsansässigkeit mit Hauptwohnung in Uhingen (seit mindestens 2 Jahren), eine Rückkehrereigenschaft (Wohnsitz in Uhingen für mindestens 5 Jahre, Wegzug vor nicht länger als 10 Jahren) oder das Innehaben der Hauptbeschäftigung in einem Uhinger Betrieb (seit mindestens 1 Jahr).
Ebenso werden als förderlich berücksichtigt die Tätigkeit in einem öffentlichen Ehrenamt oder das Ausüben einer satzungsmäßigen Funktion in einem gemeinnützigen Verein (jeweils seit mindestens 3 Jahren).
 
Die Vergabe von Bauland an Bewerber, welche bereits über ein ihren jetzigen und künftigen Bedürfnissen objektiv angemessenes Wohneigentum verfügen, sowie an Bewerber, welchen bereits früher städtisches Bauland zugeteilt wurde, kann nur in besonders begründeten Fällen erfolgen.

4) Bauplatzbewerbungen

Bauplatzbewerbungen können aktuell noch nicht angenommen werden, sondern erst, wenn die laufenden Erschließungsarbeiten in ausreichendem Maße fortgeschritten sind; eine Vormerkliste wird ebenfalls nicht geführt.

Je nach (witterungsbedingtem) baulich-technischem Fortschritt der Erschließungsarbeiten im aktuellen Bauabschnitt wird die detaillierte Ausschreibung der zu veräußernden Bauplätze voraussichtlich im Spätherbst des Jahres auf dieser Seite erfolgen. Über den konkreten zeitlichen Ablauf des Bewerbungsverfahrens wird in der Tagespresse, im Uhinger Amtsblatt und an dieser Stelle rechtzeitig informiert.

Beschreibung der Planung

Das Bebauungsplanverfahren „Weilenberger Hof III“ wurde auf Grundlage des Ergebnisses eines städtebaulichen Wettbewerbs durchgeführt.Das Gebiet umfasst knapp 8 Hektar Fläche, davon ca. 5 Hektar Bauplatzfläche, die in mehreren Bauabschnitten und unter Einbindung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden. Die Planung sieht für die Randbereiche des Plangebiets eine aufgelockerte Bebauung vor, überwiegend bestehend aus Einzelhäusern oder auch kompakten Doppelhäusern. Den Kern des Baugebiets bildet eine verdichtete Bebauung mit Einfamilienhäusern in Form etwa von Kettenhäusern und Gartenhofhäusern; hinzu treten Mehrfamilienhäuser, um die Vorgaben der Region zur Siedlungsdichte erfüllen zu können. Die Ausrichtung der künftigen Gebäude weist nach Süden, Westen oder Südwesten und berücksichtigt die Hanglagigkeit des Geländes. Die verkehrsmäßige Erschließung des zu entwickelnden Gebiets erfolgt über die Fortführung der bereits bestehenden Stauferlandstraße.Für die drei neu entstehenden Ringstraßen im Baugebiet "Weilenberger Hof III" wurden die Namen "Am Charlottensee", "Am Seefeld" und "Am Schloßwald" festgelegt.

Hier können Sie sich die Bebauungsplanunterlagen zum Gebiet "Weilenberger Hof III" ansehen .

Bisherige Entwicklung

Mit dem Erwerb der entsprechenden Flächen von der Landsiedlung Baden-Württemberg durch die Stadt Uhingen in den 1990er-Jahren und deren Aufnahme in den Flächennutzungsplan war vorgezeichnet, dass das Gebiet „Weilenberger Hof“ als Wohnbaugebiet entwickelt werden soll. Unterstrichen wurde dies mit der Ausweisung des Bereiches als Wohnungsbauschwerpunkt im Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart.In den vergangenen ca. 15 Jahren bereits realisiert wurden drei Bauabschnitte im Rahmen der Bebauungspläne „Weilenberger Hof I“ und „Weilenberger Hof II“; damit ist die Bebauung des Gebiets westlich des Dobelbachs vollständig abgeschlossen. Viele junge Familien aus Uhingen und Umgebung suchen dringend einen Bauplatz, um (auch) in Zukunft hier wohnen und leben zu können. Vor diesem Hintergrund hatte der Uhinger Gemeinderat am 19.12.2016 beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Weilenberger Hof III“ einzuleiten. Mit diesem Beschluss wurde das Startsignal für die Schaffung weiteren Baulandes östlich des Dobelbaches gegeben; gleichzeitig folgte die Stadt damit den Leitlinien, welche im Stadtentwicklungskonzept „Mein Uhingen 2030“ im Bereich Siedlungsentwicklung festgelegt wurden.Nichtsdestotrotz hat dieser Beschluss des Gemeinderats in Teilen der Bevölkerung Widerstand hervorgerufen, welcher in die Sammlung von ca. 1.500 Unterschriften gegen das Projekt mündete. Dies als Grundlage für die Einreichung eines Bürgerbegehrens, mit dem Ziel der Erzwingung eines Bürgerentscheids über die Frage der Erweiterung des Baugebiets „Weilenberger Hof“.Nach endgültiger Zurückweisung des hiergegen gerichteten Bürgerbegehrens wurde das Bebauungsplanverfahren „Weilenberger Hof III“ zur Erweiterung des Baugebiets Weilenberger Hof wieder aufgenommen und unter intensiver Einbindung der interessierten Bürgerschaft weitergeführt.So wurden neben den Verfahrensschritten „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ und „Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange“ zusätzliche Bürgerinformationsveranstaltungen (auch in Form von Workshops) durchgeführt.Auf Grundlage der hierbei erlangten Erkenntnisse wurde schließlich ein förmlicher Planentwurf erarbeitet, dessen öffentliche Auslegung der Uhinger Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Juli 2018 beschlossen hat, womit eine wichtige Wegmarke im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Weilenberger Hof III“ passiert wurde.Am 09. November 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Uhingen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Weilenberger Hof III" gefasst. Damit ist das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen und mit der öffentlichen Bekanntmachung ist dieser Bebauungsplan in Kraft getreten.

Ansprechpartner

Herr Flöter
Zi. 101
Tel. 07161/9380-122
E-Mail an Herr Flöter

Herr Malcher
Zi. 104
Tel. 07161/9380-120
E-Mail an Herr Malcher

Vision Baugebiet Weilenberger Hof III