Leistungen

Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien - Förderdarlehen beantragen

Für den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Grundlage erneuerbarer Energien können Sie Fördermittel beantragen.

Heiztechnische Anlagen sind:

  • solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung
  • Biomasseanlagen (z.B. mit Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffen)
  • Holzvergaser-Zentralheizungen
  • Effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung Erdwärmeanlagen (z. B. Erdwärmesonden, Flächenkollektoren)
  • Einzelanlagen zur Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung (auch auf Basis fossiler Brennstoffe)

Sie können ein Darlehen aus dem Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" auch mit anderen Programmen von Bund und Land kombinieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtsumme der Fördermittel die Summe der tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigt.

Hinweis: Sollten Sie Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen erhalten, werden diese von den förderfähigen Kosten abgezogen.

Höhe der Förderung

Die Darlehenshöchstbeträge liegen bei 50.000 Euro je Wohngebäude.

Der Mindestbetrag des Darlehens muss bei 5.000 Euro liegen.

Die L-Bank finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jeweils abgerundet auf volle tausend Euro.

Die Auszahlung beträgt 100 Prozent des Darlehensbetrags.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt die Auszahlung:

  • bei Darlehen bis zu 20.000 Euro in einem Betrag
  • bei größeren Darlehen in zwei Teilbeträgen (auf Wunsch)

Tipp: Die aktuellen Zinssätze finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank in der jeweils gültigen Konditionenübersicht.

Zuständige Stelle

  • für die Antragstellung: Ihre Hausbank
  • für die Bewilligung des Darlehens: die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie sind Eigentümer, Eigentümerin, Bauherr, Bauherrin, Erwerber oder Erwerberin eines Hauses mit bis zu drei Wohneinheiten in Baden-Württemberg. Davon muss mindestens eine Wohneinheit dauerhaft von Ihnen selbst genutzt werden. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können Anträge stellen, wenn jede Wohnungseigentümerin ihre beziehungsweise jeder Wohnungseigentümer seine Immobilie selbst nutzt.
  • Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich bei Ihrer Hausbank beraten lassen. Die Hausbank ist verpflichtet, dieses Gespräch entsprechend zu dokumentieren.
  • Sie müssen ein Fachunternehmen mit dem Einbau der Heizung beauftragen.
  • Das Fachunternehmen muss beim Einbau der Heizung einen hydraulischen Abgleich vornehmen.

Hinweis: Sie erhalten keine Fördermittel, wenn Sie Eigenbauanlagen oder gebrauchte Anlagen installieren wollen. Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag bei Ihrer Hausbank stellen, bevor Sie mit der Baumaßnahme beginnen. Das Antragsformular erhalten Sie entweder direkt bei Ihrer Bank oder bei der L-Bank.

Ihre Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Wenn diese das Darlehen bewilligt, schließt Ihre Hausbank mit Ihnen einen entsprechenden Vertrag ab. Ihre Hausbank zahlt das Darlehen dann an Sie aus.

Die Kreditlaufzeit beträgt

  • 20 Jahre (bei einem tilgungsfreien Jahr) oder
  • 10 Jahre (bei einem tilgungsfreien Jahr).

 

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme

Hinweis: Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen Sie bei Ihrer Hausbank einen Verwendungsnachweis einreichen.

Hinweise

Ausführliche Informationen zum Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.10.2015 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
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Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

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Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
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