Leistungen

Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen

Sie wohnen in der Nähe industrieller Anlagen und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen gestört?

In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden.

Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen und auch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.

Zuständige Stelle

  • für kleinere und mittlere Gewerbe- und Industrieanlagen,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
  • für Großanlagen, die der europäischen Industrieemissionsrichtlinie oder der Störfall-Verordnung unterfallen (zum Beispiel Chemieanlagen, Müllverbrennungsanlagen): das Regierungspräsidium

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an die zuständige Stelle.

Hinweis: Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und leitet Ihre Beschwerde an die zuständige Stelle weiter.

Machen Sie möglichst genaue Angaben zu folgenden Punkten:

  • Name des Betriebs
  • Zeit der Belästigung (z.B. "Es ist gegen ... Uhr besonders laut.")
  • Art der Belästigung (z.B. "Es riecht wie ...")

Je genauer Ihre Beschreibung ist, desto einfacher und schneller kann die Behörde bei den jeweiligen Betrieben ermitteln.

Die Behörde bestätigt den Eingang der Beschwerde (Ausnahme: telefonisch eingehende Beschwerden) und beantwortet sie mündlich oder schriftlich.

Fristen

Beschweren Sie sich möglichst zeitnah, um die Bearbeitung zu erleichtern. Die Behörde kann so leichter feststellen, ob eine Anlage eine Störung hatte oder welche besonderen Stoffe gerade zu diesem Zeitpunkt verarbeitet wurden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

in den meisten Fällen: keine

Hinweis: Entstehen bei den Ermittlungen mehr als geringfügige Kosten, kann die Behörde Verwaltungsgebühren erheben. Die Behörde informiert Sie darüber.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.01.2021 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
Nächster Termin