Leistungen

Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren beantragen

Um aktiv am Umweltschutz teilzuhaben, müssen die Bürgerinnen und Bürger an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren mit besonderer Tragweite mitwirken können.
Deshalb gibt es in den nachfolgend geschilderten Verfahren die Möglichkeit, sich zu informieren und am Entscheidungsprozess teilzuhaben.

Zuständige Stelle

die Behörde, die auch das zugrundeliegende Verfahren betreut

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung besteht unter anderem bei:

  • wichtigen immissionsschutzrechtlichen Verfahren,
  • atomrechtlichen Genehmigungsverfahren,
  • Genehmigungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz,
  • Planfeststellungsverfahren und
  • wasserrechtlichen Bewilligungs-, Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren.

Bei Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder ein Planfeststellungsverfahren verpflichtend ist, soll die Öffentlichkeit schon vor der Antragsstellung beteiligt werden ("frühe Öffentlichkeitsbeteiligung").

Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde macht bekannt, welches Vorhaben geplant ist und in welchem Zeitraum der Zulassungsantrag mit den dazugehörigen Unterlagen eingesehen werden kann.
Die einzelne Person hat ebenso wie juristische Personen und Vereinigungen die Gelegenheit, Einwendungen abzugeben. Teilweise finden Erörterungstermine statt. Bei denen besprechen Behörde und Vorhabenträger öffentlich die Einwendungen.
In jedem Fall werden die Einwendungen von der Behörde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

In Verfahren mit früher Öffentlichkeitsbeteiligung wird informiert über

  • das Vorhaben,
  • seine geplante Verwirklichung und
  • die voraussichtlichen Auswirkungen.

Anhand dieser Informationen besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Erkenntnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung werden in das Zulassungsverfahren einbezogen.

Fristen

Die jeweiligen Fristen werden von der Behörde bekanntgemacht.

Erforderliche Unterlagen

Einwendungen und Anmerkungen können mit entsprechenden Unterlagen belegt werden.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Zeiträume werden im Einzelfall bekannt gemacht.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Bei Vorhaben, für welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend ist, ist § 18 UVPG die Rechtsgrundlage.

Freigabevermerk

31.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
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Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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