Leistungen

Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Ärztin oder Arzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen,
  • deren berufliche Weiterbildung zu regeln,
  • die berufliche Fortbildung zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Als Ärztin oder Arzt, die oder der gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ambulant behandeln darf, sind Sie zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.

Zuständige Stelle

die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie

  • als Ärztin oder Arzt bestallt oder approbiert sein oder
  • eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes besitzen und
  • Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, in Baden-Württemberg Ihren Wohnsitz haben.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich schriftlich bei der Landesärztekammer anmelden. Das erforderliche Formular erhalten Sie von der Landesärztekammer. Es steht Ihnen auch im Internet zur Verfügung.

Füllen Sie den Meldebogen aus, unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn an die Bezirksärztekammer.

Anschließend erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung. Die Landesärztekammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

Fristen

innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, beispielsweise durch den Reisepass oder den Personalausweis
  • Approbation oder Berufserlaubnis
  • Urkunden über akademische Grade und Titel wie Promotionsurkunde oder Habilitation
  • Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
  • Urkunden über die Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen wie beispielsweise die Facharztanerkennung.

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in amtlich beglaubigter Abschrift einreichen. Die Kammer kann die Vorlage der Originalurkunden verlangen.

 

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
    • Bemessungsgrundlage für Ihren Beitrag sind Ihre Einkünfte.
    • Die Höhe des Beitrags richtet sich nach einem bestimmten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage, dem sog. Beitragsfaktor. Der Beitragsfaktor beträgt 0,41 Prozent und wird auf den vollen Euro abgerundet. Der Mindestbeitrag beträgt 40 Euro.
    • Freiwillige Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 150 Euro.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.04.2019 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
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Raiffeisenbank Wangen
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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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