Leistungen

Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahrnehmen

Gesetzlich Versicherte haben ab einem gewissen Alter einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.

Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Frauen

  • ab dem Alter von 20 Jahren: jährliche Genitalbereichsuntersuchung
    • gezielte Befragung (z.B. Fragen nach Blutungsstörungen, Ausfluss)
    • Inspektion des Gebärmuttermundes
    • Krebsabstrich und zytologische Untersuchung
    • gynäkologische Tastuntersuchung
    • Beratung
  • ab dem Alter von 30 Jahren ergänzend: jährliche Brustuntersuchung
    • gezielte Befragung (z.B. Fragen nach Veränderungen/Beschwerden der Haut und der Brust)
    • Abtasten der Brüste und der dazugehörigen Lymphknoten
    • Anleitung zur Brustselbstuntersuchung
  • ab dem Alter von 35 Jahren ergänzend: alle zwei Jahre Hautuntersuchung
    • gezielte Befragung (z.B. Fragen nach Veränderungen der Haut und Beschwerden)
    • standardisierte Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
  • ergänzend Dickdarm- und Rektumuntersuchung:
    • im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich:
      • Befragung zu Stuhlauffälligkeiten und Beratung zum Dickdarmkrebs
      • Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut
    • ab dem Alter von 55 Jahren:
      • entweder eine komplette Darmspiegelung, die Sie bei unauffälligem Befund nach frühestens zehn Jahren einmal wiederholen können oder
      • Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut alle zwei Jahre
  • im Alter von 50 bis 70 Jahren: alle zwei Jahre Mammografie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs auf schriftliche Einladung in eine zertifizierte Screeningeinheit
    • Röntgen beider Brüste
    • Doppelbefundung der Röntgenaufnahmen durch zwei unabhängige Untersuchungspersonen

Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Männer

  • ab dem Alter von 35 Jahren: alle zwei Jahre Hautuntersuchung
    • gezielte Befragung (z.B. nach Veränderungen der Haut und Beschwerden)
    • standardisierte Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
  • ab dem Alter von 45 Jahren ergänzend: jährliche Prostata- und Genitaluntersuchung
    • gezielte Befragung
    • Tastuntersuchung der Prostata vom Enddarm aus, Tastuntersuchung von Hoden, Penis und Lymphknoten der Leisten
  • ergänzend Dickdarm- und Rektumuntersuchung:
    • im Alter von 50 bis 55 Jahren jährlich:
      • Befragung zu Stuhlauffälligkeiten und Beratung zum Dickdarmkrebs
      • Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut
    • ab dem Alter von 55 Jahren:
      • entweder eine komplette Darmspiegelung, die Sie bei unauffälligem Befund nach frühestens zehn Jahren einmal wiederholen können oder
      • Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut alle zwei Jahre

Andere Krebsfrüherkennungsuntersuchungen müssen Sie selbst bezahlen (z.B. gezielte Hautinspektion beim Dermatologen, Mammografie vor 50, Messung des Augeninnendrucks),

  • wenn es sich um reine Früherkennungsmaßnahmen handelt und
  • Sie sie nicht zur Abklärung eines Erkrankungsverdachts durchführen lassen.

Hinweis: Wenn Sie in der Eigenbeobachtung Auffälligkeiten bemerken (z.B. Knoten in der Brust, sichtbares Blut im Stuhl), wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Dies gilt auch für Auffälligkeiten, die Sie zwischen den vorgesehenen Untersuchungsterminen bemerken.

Zuständige Stelle

Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt beziehungsweise eine Fachärztin oder ein Facharzt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um die Früherkennung von Krankheiten, die sich wirksam behandeln lassen.
  • Das Vor- oder Frühstadium dieser Krankheiten ist durch diagnostische Maßnahmen erfassbar.
  • Die Krankheitszeichen sind medizinisch-technisch genügend eindeutig erfassbar.
  • Es sind genügend Ärztinnen oder Ärzte und Einrichtungen vorhanden, um die aufgefundenen Verdachtsfälle eingehend zu diagnostizieren und zu behandeln.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie für die Untersuchung einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beziehungsweise bei einer Fachärztin oder einem Facharzt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

für gesetzlich Versicherte: keine

Hinweis: Für privat Versicherte gelten diese Regelungen nicht. Üblicherweise übernehmen die privaten Versicherungen die Früherkennungsmaßnahmen aber im gleichen Umfang.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

  • 12.09.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
Nächster Termin